
Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥100 KWth
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- den Wärmeliefervertrag (eventuell im Entwurf)
- Angebote und Kostenvoranschläge
- einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung eines Fernwärmeanschlusses bitte bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Fernwärme.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
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Informationsblatt zur Antragstellung
Alles Wichtige im Überblick
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Kontakt
Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
01/31 6 31-719
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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