E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2023 (beschränkte Zielgruppe)

Unterkategorie Fahrzeuge

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 TONNEN + M1)

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Autoimporteure wird im Jahr 2023 die Anschaffung von PKW mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Förderungsmittel werden ausschließlich für folgende Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt:

  • Soziale Einrichtungen
  • E-Taxi
  • E-Carsharing
  • Fahrschulen

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).

Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Förderung beträgt:

  • 1.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)

Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges der E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Verkaufspreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2024, möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung von mindestens 1.200 Euro brutto erforderlich.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und haben Sie alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie finden Sie im Leitfaden.

Hier geht es zur Online-Registrierung für E-PKW

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung

Bestätigung Bezug von Strom aus EET

De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung

Häufig gestellte Fragen

Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)

Allgemeine Vertragsbedingungen

Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung 

Leitfaden

Budget

Alles Wichtige im Überblick

Link zur Registrierung

Link zum Leitfaden

Link zu den FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #165 

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747

01/31 6 31-104

e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

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