Transformation der Industrie Ausschreibung April 2026 – Transformationszuschuss

Transformation der Industrie

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Förderungsrichtlinien Transformation der Industrie 2024 

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Maßnahmen zur größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen

Befristete Aktion des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Eine Antragstellung ist bis zum 17.09.2026, 14:00 Uhr (CEST) abzuschließen.

Die Termine für die Online-Informationsveranstaltung werden hier bekanntgegeben.

Ergänzende Auskünfte zur Ausschreibung sind spätestens 21 Tage vor Ablauf der Einreichfrist schriftlich per E-Mail zu übermitteln. Die KPC wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 11 Tage vor Ablauf der Einreichfrist als FAQs auf der Webseite unter „Antrag“ veröffentlichen.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anfragen zum Programm an folgende Emailadresse zu richten sind: tdi(at)publicconsulting.at

Ansuchen für die Zwecke der Transformation der Industrie können von natürlichen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestellt werden, welche Tätigkeiten nachgehen, die unter den Anwendungsbereich des Anhang I UFG  fallen und deren Maßnahmen die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllen. Ein Transformationszuschuss kann für Maßnahmen beantragt werden, die im Rahmen einer Investition in klimafreundliche Technologien einen Ausgleich der Kostendifferenz zwischen den bestehenden fossilen und den neuen erneuerbaren Energieträgern erfordern.

Für eine Maßnahme ist eine gleichzeitige Antragstellung auf Transformationszuschuss und Investitionszuschuss nicht zulässig.

Mit dem Transformationszuschuss können die Mehrkosten eines erneuerbaren Energieträgers im Vergleich zu einem fossilen Energieträger bei einer gleichzeitigen Investition in eine klimafreundliche Technologie über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren unterstützt werden.

Kontakt

Serviceteam Transformation der Industrie

tdi(at)publicconsulting.at

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