Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt (TIKS)
Unterkategorie Technische Gebäudeausrüstung
Alles Wichtige im Überblick
Informationsblatt
Anmeldung zum verpflichtenden Vorgespräch
Die Antragstellung war bis zum 01.10.2026, 10 Uhr möglich.
Sobald Informationen über einen neuen Call vorliegen, werden Sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #184
Ausschreibungsschwerpunkt 3: Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt
Die Ausschreibung richtet sich an alle österreichischen Unternehmen, Städte und Gemeinden, gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften, Vereine und Forschungseinrichtungen.
Adressiert sind insbesondere „Pionierstädte“ sowie alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Klimaneutralität und Klimawandelanpassung von Städten beschäftigen.
Der Ausschreibungsschwerpunkt 3 des Programmes „Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt“ (TIKS) hat das Ziel zukunftsfähige, ressourcenschonende, klimaresiliente und lebenswerte Quartiere zu schaffen, die als Vorbilder für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung dienen.
In diesem Ausschreibungsschwerpunkt werden Demonstrationsanlagen mit hohem innovativem Charakter in den Bereichen Gebäude, Wärme- und Kälteversorgung sowie Mobilität gefördert, die in Kombination mit kooperativen F&E-Projekten umgesetzt werden. Der Antrag des F&E- Projekts ist bei der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu stellen. Zugehörige F&E – Projekte sind hier zu beantragen.
Weitere Informationen für Ihr Projekt im Rahmen dieser Ausschreibung finden Sie im Informationsblatt.
Beurteilung und Prüfung
- Die KPC ist zuständig für die formale Bewertung des innovativen Demonstrationsprojekts und prüft den Umwelteffekt und die technischen Anforderungen des KPC-Antrags. Die FFG ist zuständig für die formale Bewertung der F&E-Anträge.
- Erfüllen die Anträge alle formalen Anforderungen, werden sie von einer Fachjury anhand vordefinierter Kriterien bewertet und gereiht.
- Projekte in Pionierstädten werden in der Reihung priorisiert ("Priority Lande")
- Nur Anträge, die sowohl bei der KPC als auch bei der FFG positiv bewertet werden, können für Förderungen empfohlen werden.
Entscheidung und Vertrag
- Das Präsidium des Klima- und Energiefonds trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter Bezugnahme auf die Empfehlungen der Fachjury sowie nach Maßgabe des verfügbaren Programmbudgets.
- Nach Genehmigung des Förderungsvorschlages durch das Präsidium erhalten Sie den Fördervertrag durch die KPC.
Annahme
- Zur Annahme des Förderungsvertrags müssen Sie die Annahmeerklärung nach Erhalt unterschreiben und über die Online-Plattform an uns zurücksenden.
- Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.
Wichtiger Hinweis: Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages bei der KPC, können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.
Detailinformationen zu Ihrem Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Kontakt
Serviceteam Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt (TIKS)
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