Sortieranlagen

Kreislaufwirtschaft

Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen

Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich und ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP). Dabei spielen Investitionen in Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen eine wesentliche Rolle.

Gefördert wird die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für getrennt gesammelte Kunststoffverpackungen und Kunststoffverpackungen, die gemeinsam mit anderen Verpackungen gesammelt wurden. Die Anlagen müssen der Steigerung der Sortierkapaziät und -tiefe der gesammelten Kunststoffverpackungen dienen.

Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

 

Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.

Gefördert werden Investitionen

  • zur Errichtung und Erweiterung von Anlagen zum Sortieren und Aufbereiten von Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen sowie
  • die Nachrüstung bestehender Sortieranlagen für Kunststoffverpackungen aus getrennter Sammlung oder aus der gemeinsamen Sammlung mit anderen Verpackungen.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage hinsichtlich der förderungsfähigen Anlagen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
  • Eine Antragstellung ist ab 04.04.2022 bis 30.06.2024 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung um Förderung müssen die relevanten Genehmigungsanträge zu Errichtung und Betrieb der Anlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht sein.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien sowie eine maßnahmenbezogene Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie im Informationsblatt.

Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei verbundenen Unternehmen und Partner-Unternehmen als Lieferanten sowie im Fall von personellen Identitäten von Organen und Gesellschaftern zwischen AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen, oder anderen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen des Auftraggebers müssen drei Vergleichsangebote (insgesamt vier Preisauskünfte) von dem/der FörderungswerberIn unabhängigen Anbietern vorgelegt werden. Diese Verpflichtungen gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen (> 10 % der genehmigten Projektkosten) und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten mehr als 10.000 Euro betragen. 

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Sortieranlagen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Sortieranlagen.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Bericht des Kreditinstituts
Nachweis Kostenangemessenheit

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F.

Alles Wichtige im Überblick

Infoblatt Antrag
Online-Registrierung

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #849 

Kontakt

Serviceteam Kreislaufwirtschaft

01/31 6 31-748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at

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