
Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme
Mit 01.03.2023 startet die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Gefördert werden Investitionskosten zur Errichtung von Radschnellverbindungen. Eine Radschnellverbindung ist ein Radweg, der folgende Eigenschaften aufweist:
- Festlegung der Radschnellverbindungen (mindesten 5 Kilometer lang) in Planungsdokumenten des Bundeslandes (Korridor- bzw. Netzplanung)
- Wirkungsabschätzung (bspw. Veränderung der Fahrraderreichbarkeit) mit einem Potential von mind. 2.000 Radfahrenden pro 24h
- direkte, weitgehend umweg- und steigungsfreie Linienführung
- niveaufrei mit dem KFZ-Verkehr bzw. Bevorrangung an niveaugleichen Kreuzungen
- ausreichende Verkehrsraumbreite (Zweirichtungsradweg ≥ 4,0m, Einrichtungsradweg ≥ 2,0m je Fahrtrichtung)
- sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Geschwindigkeiten (Projektierungsgeschwindigkeit 30 km/h)
- Kurvenradien von min. 20 Meter; in Kreuzungsbereichen ist eine Reduktion der Kurvenradien auf 8 Meter (Projektierungsgeschwindigkeit 20 km/h) zulässig.
- Steigung max. 6%
- Schutzstreifen zur KFZ-Fahrbahn bei straßenbegleitendem Radweg; Parkstreifen sind neben dem Radfahrstreifen bei Radschnellverbindungen nicht zulässig.
- hohe Belagsqualität (Asphalt oder Beton)
- Markierung von Randlinien
- Begleitender Gehweg mit taktiler oder baulicher Trennung
Informationen zum Mobilitätsmanagement finden Sie hier.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- Nachweis über das Potenzial von min. 2.000 Radfahrenden/24h
- Bestätigung des jeweiligen Bundeslandes, dass die Radschnellverbindung als Netzplanung in Planungsdokumente des Bundeslandes aufscheint
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide
- Bericht des Kreditinstitutes
- Bestätigung des Planers, dass alle baulichen Maßnahmen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 03.02.13 Radverkehr) (www.fsv.at) ausgeführt werden
- Bestätigung des Planers, dass die baulichen Maßnahmen nicht zu einer Verschlechterung für den Fußgängerverkehr (gemäß RVS 03.02.12 Fußgängerverkehr) führen
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung
Alles Wichtige im Überblick
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Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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