Photovoltaik 2020-2022
Unterkategorie Solarenergie
Alles Wichtige im Überblick
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EINE FÖRDERAKTION DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG
Förderaktion des Klima- und Energiefonds erfolgreich beendet
Registrierungen im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik 2020-2022 des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung sind nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft.
Eine Antragstellung ist noch für jene FörderungswerberInnen möglich, die sich vor Ausschöpfung des Budgets über die Online-Plattform registriert haben. Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 12 Wochen errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt.
Informationen zu den erfolgreich beendeten Förderaktionen des Klima- und Energiefonds finden Sie hier.
Informationen zur Investitionsförderung im Rahmen des EAG
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen wird in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen laut EAG vorsehen, dass bei Antragstellung noch keine Bestellung von Anlagenteilen erfolgt sein darf. Wurden vor Antragstellung bereits Maßnahmen umgesetzt, ist keine Förderung des Projekts möglich. Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.
Der Klima- und Energiefonds fördert:
- neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können
Gefördert werden Anlagen die:
- in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
- im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
- ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Antrag
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).
Die Antragstellung (Schritt 2) für alle bereits registrierten Projekte ist nach Umsetzung der Photovoltaikanlage durchzuführen und erfolgt über die individuelle Antragsplattform. Der Zugangslink wurde mittels E-Mail nach dem Abschließen der Registrierung zugesandt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)“ oder das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)“
- das 7-seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001
- alle Rechnungen für das Projekt
- einen Nachweis der Zählpunktnummer
- den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin (nur bei Anträgen von Privatpersonen)
Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Alle Formulare zur Antragstellung
Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)
Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)
Prüfprotokoll
Deminimis Blatt
Weitere Informationen zur Antragstellung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik
01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at
Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen
01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at
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