Förderung von LED-Systemen im Innenbereich
LED-Systeme und Lichtsteuerungssysteme
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden LED-Systeme mit einer Mindest-Anschlussleistung von 500 Watt zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten. Voraussetzung ist der Ersatz von konventionellen Leuchten auf LED-Systemen. Beim gleichzeitigen Einbau eines Lichtsteuerungssystemes gibt es zusätzlich einen Bonus.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
- Steuerung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Serviceteam LED-Systeme
T: 01/31 6 31-710
F: 01/31 6 31-104
led(at)kommunalkredit.at
