
Weiterführungsphase
Die Ausschreibung 2022 hat für Weiterführungen am 14.10.2022 und für KLAR Invest am 28.02.2023 geendet.
Die Veröffentlichung einer neuen Ausschreibung wird für Ende 2. Quartal 2023 geplant.
Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden.
Weiterführungsphase
Der Klima- und Energiefonds bietet den Regionen, die sich bereits in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden, die Kooperationsmöglichkeit in einer 3-jährigen Weiterführungsphase an, in der die Strukturen und Netzwerke weiter gestärkt und konkrete Maßnahmen am Weg zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele umgesetzt werden können.
Gefördert werden:
- Kommunale Notfallresilienzsysteme: ausschließlich neu installierte, stationäre Stromerzeugungsanlagen im Netzparallelbetrieb mit Stromspeicher und Notstromfunktionalität. Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp betragen.
- Jedenfalls ist ein System erforderlich, dass die Versorgung von krisenrelevanter Infrastruktur gewährleistet.
- Auch die Nachrüstung von Stromspeichern für bestehende erneuerbare Stromerzeugungsanlagen ist möglich. Jedenfalls muss hier ebenso ein kommunales Notfallsresilienzsystem (erneuerbare Stromerzeugung + Speicherung + Notfallresilienzmanagement) geschaffen werden.
- E-Ladestationen
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt E-Ladestationen. - Pilotprojekt Thermische Speicher für Wärme und Kälte Gefördert werden Wärme- und Kältespeichersysteme, welche über den üblichen Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sind.
Detaillierte Informationen zur Förderung von thermischen Speichern finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden.
Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung eines Weiterführungsantrags:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- einen Jahresbericht oder Endbericht der vorangegangenen Phase
- ein Leistungsverzeichnis der geplanten Maßnahmen
- die Maßnahmenbeschreibung Weiterführung
- eine Absichtserklärung zur Kofinanzierung
- eine Bestätigung zur öffentlich-öffentlichen Partnerschaft
- ein Angebot für die Einführung von KEM-QM
- (aktualisiertes) Umsetzungskonzept der KEM
- Addendum zum UK
- KEM-QM Auditbericht
- Lebensläufe und Unterstützungserklärungen
Hier geht es zum Onlineantrag für KEM Weiterführungen.
Alle Formulare zur Antragstellung Weiterführung KEM
Absichtserklärung Kofinanzierung
Leistungsverzeichnis Weiterführung
Maßnahmenbeschreibung Weiterführung
Weitere Informationen zur Antragstellung
öffentlich-öffentliche Partnerschaft in KEM
Information KEM QM und Erfolgsdokumentation
Häufig gestellte Fragen „Raus aus dem Öl – Wärmewende in KEM“
Weitere Links
Programminformationen Klimaschulen
Programminformationen KEM Investitionsförderung
Programminformationen KEM Leitprojekte
Klima- und Energie-Modellregionen
Klima- und Energiefonds
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #129
Kontakt
Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen
01/31 6 31-721
01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
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