Innovative Nahwärmenetze

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Innovative Heizzentralen und Verteilnetze

Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht werden, gelten die aktuellen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für Innovative Nahwärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter. Insbesondere 

  • die Errichtung von Heizzentralen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von hocheffizienter Abwärme (Wärmepumpe, Biomassekessel / Biomasse-KWK, Solarthermie, industrielle Abwärme, Geothermie) und
  • die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter.

Die Heizzentrale oder das Verteilnetz muss zumindest eines der folgenden Innovationskriterien erfüllen:

  • Innovative Ansätze zur Realisierung niedriger Systemtemperaturen oder zur Nutzung von Umgebungswärme (z.B. Anergienetz, niedrige Systemtemperaturen, Mehrleiternetz)
  • Anwendung von über den Stand der Technik hinausgehenden Lösungen zur Kombination und Optimierung mehrerer erneuerbarer Wärmeerzeuger (z.B. Niedertemperatur-Abwärme, Umgebungswärme)
  • Intelligente Vernetzung von Erzeugern und Verbrauchern (übergeordnetes MSRT-System, Lastmanagement, Speichersysteme)
  • Realisierung von Aspekten zur Sektorkopplung (z.B. Bereitstellung von Anlagen für den Regelenergiemarkt)

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpen
  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Abwärmenutzung
  • Thermische Solaranlagen
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, welche im Rahmen der Umweltförderung im jeweiligen Förderungsschwerpunkt als Einzelmaßnahme gefördert werden. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technische Beschreibung
  • Abnehmerliste
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zu Innovativen Nahwärmenetzen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Innovative Netze

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Innovative Nahwärmenetze
Nachantrag
Abnehmerliste
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Informationsblatt messtechnische Heizwerksausrüstung

Alles Wichtige im Überblick

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Direkt zum Onlineantrag

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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #279 

Kontakt

Serviceteam Innovative Netze

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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