Innerbetriebliche Mikronetze

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Kesselanlagen und Mikronetze zur zentralen Wärmeerzeugung

Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht werden, gelten die aktuellen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für innerbetriebliche Mikronetze zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.

Gefördert werden:

  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung mehrerer betriebseigener Gebäude.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kessel inkl. Montage
  • Rauchgasreinigung, Kamin
  • Pufferspeicher
  • Heizungstechnik
  • Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Wichtige Hinweise: Für Projekte aus der agrarischen Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Datenblatt Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
  • eine technische Beschreibung
  • einen Übersichtsplan der geplanten Trassenführung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro 

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Mikronetzen zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Vorarlberg

Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Weiterführende Links - Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Informationsblatt

Direkt zum Onlineantrag

Direkt zum Datenblatt

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #724 

Kontakt

Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥100kW bzw. Mikronetz

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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