Geothermieanlagen

Unterkategorie Wärme aus nicht erneuerbaren Ressourcen

Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilnetze, Geothermie-Anlagen, etc.

Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht werden, gelten die aktuellen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden:

  • Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme (Bitte beachten Sie: Die Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme kann hier beantragt werden)
  • Optimierung von Nahwärmeanlagen
  • Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen
  • Geothermische Nahwärmeanlagen 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

Biomasse-Nahwärmeanlagen

Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten. Voraussetzung ist, dass sie nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz versorgt werden können und im Besitz von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern sind. Bei Anlagen mit weniger als vier versorgten Objekten, wird die Versorgung von Wohnungsneubauten nicht gefördert.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Neuerrichtung der Heizzentrale inkl. maschineller Einrichtung, Brennstoff-Lagerhalle
  • Fernwärmeleitungen und Übergabestationen im Eigentum des Förderwerbers
  • gekoppelte Solaranlagen, welche die Effizienz des Gesamtprojektes erhöhen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz der Nahwärmeanlage (z.B. Brennstofftrocknung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher, Regelung von Netzpumpen, etc.) 

 

Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen

Gefördert werden:

  • die Neuerrichtung von Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie
  • die Errichtung von zusätzlichen Leitungstrassen und Abnehmeranschlüssen auf Basis von Biomasse oder Geothermie
  • die Errichtung von zusätzlichen Abnehmeranschlüssen an bestehenden Leitungstrassen ("Netzverdichtung") von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme muss hier beantragt werden

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Grabungsarbeiten und Rohrnetz
  • Wärmeübergabestationen im Eigentum des Förderungswerbers
  • notwendige Adaptionen in Heizzentrale und Hydraulik 

Klimaaktiv QM Heizwerke ist ein österreichweites Qualitätsmanagementprogramm zur Steigerung der technischen Qualität und Effizienz von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen. Erreicht wird dies durch eine begleitende Qualitätskontrolle bei Planung, Errichtung und Anlagenbetrieb. Errichtungen neuer oder die Erweiterung bestehender Nahwärmeanlagen, mit einer thermischen Gesamt- Nennwärmeleistung ≥ 400 kW oder einer Trassenlänge ≥ 1.000 Laufmeter nach Ausbau, müssen am Qualitätsmanagementprogramm teilnehmen.

 

Optimierung von Nahwärmeanlagen

Gefördert werden primär- und sekundärseitige Maßnahmen zur Optimierung von Nahwärmeanlagen, mit dem Ziel einer Reduktion des Brennstoffeinsatzes. Investitionen in Brennstofflager sind aus dieser Förderung ausgenommen. Die folgenden Maßnahmen sind nicht zur Teilnahme am Qualitätsmanagement verpflichtet.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile)

primärseitige Maßnahmen:

  • Nachrüstung Steuerung
  • Nachrüstung Rauchgaskondensation
  • Nachrüstung Pufferspeicher
  • Nachrüstung Brennstofftrocknung

sekundärseitige Maßnahmen:

  • Optimierungsmaßnahmen in der Heizzentrale des Bestandsabnehmers, die im Eigentum des Nahwärmenetzbetreibers bleiben
  • Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur des Netzes durch vom Nahwärmenetzbetreiber finanzierte Maßnahmen bei den bestehenden Wärmeabnehmern(Sekundärseite der Fernwärmenetze), wobei die Investitionen im Eigentum des Nahwärmenetzbetreibers bleiben 

 

Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Nahwärmeversorgungen

Gefördert wird der Austausch von voll funktionsfähigen Kesselanlagen in Biomasse-Nahwärmeanlagen durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen. Voraussetzung ist, dass die Bestandsanlage mindestens 15 Jahre in Betrieb gewesen ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung alle umweltspezifischen behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Sollten zusätzliche Abnehmer angeschlossen werden, ist das Projekt als Biomasse Nahwärmeanlage einzureichen.

 

Geothermie-Anlagen

Gefördert werden 

  • Geothermie-Anlagen mit Tiefenbohrungen zur Versorgung von Einzelabnehmern
  • mit Tiefenbohrungen und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer

 Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Tiefenbohrung zur Versorgung von Einzelabnehmern
  • Tiefenbohrung und Nahwärmenetz zur Versorgung mehrerer Abnehmer
  • Wärmetauscher
  • Wiederverpressung
  • geothermische Kraft-Wärme-Kopplung (Förderungsermittlung erfolgt analog zu Biomasse-KWK)
  • geothermische Nachnutzung bestehender Erdbohrlöcher 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • einen Bericht des Kreditinstituts

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zur Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Nahwärmeversorgung und -Netzausbau

Hier geht es zum Onlineantrag Optimierung von Nahwärmeanlagen

Hier geht es zum Onlineantrag Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Nahwärmeversorgungen

Hier geht es zum Onlineantrag Geothermie

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Abnehmerliste
Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt Geothermie
Datenblatt Nahwärmenetz
Datenblatt Rohrnetzverlust
Datenblatt Kesseltausch/Optimierung

Download "Datenblatt qm kompakt"

Datenblatt qm kompakt

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Informationsblatt QM Heizwerke
Informationsblatt messtechnische Heizwerksausrüstung

QM Heizwerke Datenbank

Link QM Heizwerke
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Liste der Qualitätsbeauftragten

Kontakt

Serviceteam Nahwärmeversorgung

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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