
Eine Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Dieses Förderungsangebot wird in Form einer Ausschreibung mit definierten Zeitfenster abgewickelt.
- Ausschreibung: 17.05.2023 bis 05.10.2023
Budget: 4 Mio. Euro
2. Ausschreibung: voraussichtlich 1. Quartal 2024
Weitere Ausschreibungen werden hier bekannt gegeben.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.
A. die thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung), überwiegend als Krankenanstalt oder Rehaklinik dienen.
B. die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen
- Heizungsoptimierung durch z.B. Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik (MSR) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
- Optimierung der Dampfbereitstellung für Befeuchtung und Desinfektion
- Optimierung der Brauch- und Warmwasseraufbereitung
- Wärmerückgewinnung z.B. von Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Beleuchtungsoptimierung durch Umstellung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf LED-Systeme
- weitere Energiesparmaßnahmen wie z.B. Effizienzmaßnahmen bei Einrichtungen zum Personentransport in Gebäuden (Lifte, Rolltreppen etc.), Reduktion von „Stand-by“-Verlusten
C. die Optimierung der Klimatisierung und Kältebereitstellung
- Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
- Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie …) oder aus industrieller Abwärme
- Umstellung auf Kälteanlagen, die alternative/natürliche Kältemittel (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan, …) bzw. Kältemittel mit einem GWP weniger als 150 einsetzen
- Anschaffung von energieeffizienten steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten
D. die Installation einer klimafreundlichen Heizung in einer Krankenanstalt oder Rehaklinik. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen
- der Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme
- die Installation von Holzzentralheizungen oder
- die Installation von Wärmepumpen
- in Kombination mit einer klimafreundlichen Heizung die Installation von thermischen Solaranlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Die Projekteinreichung ist im Ausschreibungszeitfenster möglich
Projektreihung je Ausschreibung
Die fachlich und inhaltlich geprüften sowie positiv beurteilten Projekte werden anhand der erzielten prozentuellen Energieeinsparung gegenüber dem Energieverbrauch des Bestandes gereiht. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Budgets je Ausschreibung
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Weitere Informationen zur Antragstellung
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Kontakt
Serviceteam „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
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