E-PKW für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen 2024 (beschränkte Zielgruppe)

Unterkategorie E-Mobilität

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 TONNEN + M1)

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird im Jahr 2024 die Anschaffung von PKW mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ des Fahrzeughandels beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Förderungsmittel werden ausschließlich für folgende Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt:

  • Soziale Einrichtungen
  • E-Taxi
  • E-Carsharing
  • Fahrschulen 

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht).

Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei ausschließlicher Verwendung von Strom / Wasserstoff aus 100% erneuerbaren Energieträgern möglich.

Die Förderung beträgt:

  • 1.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)

Voraussetzung für die Zuerkennung der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughandels beim Kauf des Fahrzeuges der E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein und wird vom Netto-Verkaufspreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten abgezogen.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2025, möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie: die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung von mindestens 1.200 Euro brutto erforderlich. Diese Zahlung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt worden sein.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnungen
  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigungen (gelber Zulassungsschein, lange Version mit den technischen Daten)
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Branchennachweis

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie finden Sie im Leitfaden.

Hier geht es zur Online-Registrierung für E-PKW.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung

Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden
Budget-Information

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Online-Registrierung
FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #155 

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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