E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder 2024
Unterkategorie Fahrzeuge
Alles Wichtige im Überblick
Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
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Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2024
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von
- Elektro-Fahrrädern (Mindestanzahl 5 Stück)
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Bitte beachten Sie, dass
- eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist
- nur solche Fahrzeuge gefördert werden, für die beim Kauf ein großes kostenfreies Fahrradservice bzw. beim Kauf direkt vom Hersteller ersatzweise eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre, die das gesamte Fahrrad umfasst, gewährt wurde
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 28.02.2025 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad/die Fahrräder reserviert.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines großen Fahrradservice. Beim Kauf direkt vom Hersteller wird ersatzweise drei Jahre Garantie anerkannt. Dies muss aus der Rechnung hervorgehen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (bei Kauf elektrisch betriebener Fahrräder)
- werden mehr als 10 Fahrzeuge beantragt oder mehrere Anträge innerhalb dieses Förderungsprogramms gestellt, ist eine bearbeitbare Excel-Liste folgenden Inhalts vorzulegen: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rahmennummer, falls zutreffend: Leasingvertragsnummer für alle innerhalb dieses Jahresprogramms beantragten Fahrzeuge. Laden Sie diese Liste am Ende des Online-Antrags unter „weitere Unterlagen“ hoch.
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Hier geht es zur Online-Antragstellung für die Förderungsaktion E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Betriebe
Es wird darauf hingewiesen, dass das verfügbare Budget 2024 für das Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement bereits ausgeschöpft ist. Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen (E-)Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
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Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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