Bauteilaktivierung

Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung

Energieflexibilität durch thermische Bauteilaktivierung

Die Förderaktion 2023 ist abgeschlossen. Einreichungen waren bis 15.12.2023 12:00 möglich.

Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden.

Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.

Förderungen können an Bauträger vergeben werden dessen Sitz und Ort des Projektes in Österreich liegt.

Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können auch allgemein Bauberechtigte um eine Förderung ansuchen (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).

Das Programm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten.

Gegenstand der Förderung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.

Welche Gebäude werden gefördert?

Die Gebäude, auf welche die erarbeiteten Wärmeversorgungskonzepte angewendet werden, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Nutzfläche zu mehr als 50 % für Wohnzwecke genutzt
2. Gebäude mit fünf und mehr Wohnungen 
3. Die aktivierten Baumassen sind das einzige System für die Raumtemperierung (ausgenommen temporär betriebene Zusatzheizeinrichtungen in untergeordneten Räumlichkeiten).
4. Heizlast < 25 W/m² in exponierten Räumen

Es können Planungen für Bauvorhaben in einer der folgenden Kategorien eingereicht werden:

  1. Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie
  2. Nutzung von erneuerbarem Strom aus Erzeugungsspitzen aus dem Netz
  3. Flexibilisierungsoptionen in Mikro-, Nah- und Fernwärmenetzen

Die Förderung für die Planungsdienstleistung je Einzelprojekt setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pauschalbetrag zwischen 40.000 und 85.000 Euro in Abhängigkeit der Größe des Geschoßwohnbaus
  • Bonus für Teilnahme am wissenschaftlichen Monitoring
  • Bonus für Projekte der Gebäudesanierung
  • Bonus für Projekte mit einem besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Anträge sind ab dem 06.07.2023 bei der Abwicklungsstelle (KPC) einzureichen. Für die Einreichunterlagen sind die aufgelegten Formulare zu verwenden.

Nach erfolgter Registrierung erhält man eine Information, ob Förderungsmittel  für das jeweilige Bauvorhaben reserviert werden konnten. Dies hängt von der bereits eingelangten Nachfrage in der angegebenen Größenkategorie ab.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Bestätigung Planungsunternehmen

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden Bauteilaktivierung

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Kontakt

Serviceteam Bauteilaktivierung

01/31 6 31-712
umwelt(at)kommunalkredit.at

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