Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau
Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau
Förderungsaktion beendet
Förderungsaktion beendet
Die Förderungsaktion Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau wurde mit 01.07.2025 beendet. Eine neue Registrierung ist daher nicht mehr möglich.
Sie haben sich bereits erfolgreich registriert?
Dann haben Sie ab Registrierung nunmehr 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen! Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel für Sie bereits reserviert.
ACHTUNG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
- die Rechnungen zur beantragten Maßnahme auf die antragsstellende Person ausgestellt sein müssen;
- ein Abtreten von Registrierungen an Dritte nicht zulässig ist
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf der Frist.
Förderungsaktion Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau
Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms implementiert das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) Förderungen zur Heizungsoptimierung für mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens 6 Nutzungseinheiten.
Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau.
Förderungsfähig sind Leistungen die ab dem 01.04.2023 erbracht wurden und sowohl Dienstleistungs- als auch Investitionskosten beinhalten.
Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung und ist ab dem 03.05.2023 möglich, solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Registrierung hat die Antragstellung binnen 12 Monaten zu erfolgen.
Hier geht es zur Online-Registrierung
Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. die Hausverwaltung im Namen der EigentümerInnen) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung eines hydraulischen Abgleichs (Heizungsoptimierung), die Durchführung sowie die damit einhergehenden Investitionskosten und abschließende Digitalisierungsmaßnahmen. Es können nur Projekte gefördert werden, bei denen sowohl eine Beratung als auch Investitionsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie imInformationsblatt sowie in den Häufig gestellten Fragen – FAQs
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und ist ab dem 03.05.2023 möglich. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie einen persönlichen Link zu Ihrer Antragsplattform. Sie haben ab erfolgter Registrierung 12 Monate Zeit den Förderungsantrag zu stellen.
ACHTUNG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
- nach durchgeführter Registrierung, die Angaben zur antragsstellenden Person (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), nicht mehr geändert werden können;
- die Rechnungen zur beantragten Maßnahme auf die antragsstellende Person ausgestellt sein müssen;
- ein Abtreten von Registrierungen an Dritte nicht zulässig ist
Die Antragstellung kann ausschließlich über Ihre persönliche Online-Plattform erfolgen. Ihr Projekt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein.
Alle Formulare zur Antragstellung
Endabrechnungsformular
Formular Beratungsleistungen
Formular Investitionsleistungen
Weitere Informationen
Informationsblatt
Häufig gestellte Fragen
klimaaktiv Leitfaden hydraulischer Abgleich
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Kontakt
Serviceteam Sanieren und Energiesparen
01/31 6 31-714
sanierung(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
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