Energiemanagement - Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026

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Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Im Rahmen dieser Förderungsaktion wird die Ausrollung von Energiemanagementsystemen zur automatisierten und kommunikationsgestützen Steuerung von Verbrauchs-, Speicher- und Erzeugungsanlagen gefördert.

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 6 Monaten der Antrag gestellt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen für Leistungen und Komponenten von Energiemanagementsystemen, die vor Registrierung verrechnet wurden, nicht anerkannt werden.

Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss an Netzebene 7 können um eine Förderung ansuchen.

Gefördert werden neu installierte, kommunikationsfähige, automatisierte Energiemanagementsysteme zur Steuerung einer Kombination von zumindest zwei der folgenden Verbraucher und/oder Erzeuger:

  • Erneuerbare-Energie-Erzeugungsanlage(n) (zur Produktion von Strom)
  • elektrischer Energiespeicher
  • Ladestelle für Elektroautos
  • Wärmepumpe/elektrische Warmwasseraufbereitung in Verbindung mit Warmwasserspeicher

Förderungsfähige Systeme müssen zumindest folgende Funktionen ausführen können:

  • Aktive Steuerung von Geräten (Erzeugungsanlage, elektrische Energiespeicher, Ladestelle, et cetera)
  • Verarbeitung von zeitvariablen und/oder dynamischen Preissignalen (Strompreise und/oder Netztarife)
  • Messung von Bezug (und Einspeisung) am Netzanschluss
  • Lastmanagement: Fähigkeit zur Verarbeitung von Leistungsvorgaben (Begrenzung der Bezugs- und gegebenenfalls Einspeiseleistung)

Die Förderung von Energiemanagementsystemen, die ausschließlich der Eigenverbrauchsoptimierung von Erzeugungsüberschüssen am Standort dienen, ist im Rahmen dieser Förderung nicht möglich.

Gefördert werden Energiemanagementsysteme, die:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert beziehungsweise installiert werden;
  • mindestens fünf Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben.

Die zulässige Anzahl an Förderungsanträgen ist pro Person und pro Standort auf einen Förderungsantrag beschränkt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Die Einreichung für die Förderungsaktion Energiemanagementsystem – Flexibilisierung im Verteilnetz verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, müssen Sie zunächst Ihr Vorhaben registrieren.

Die Registrierung (Schritt 1) erfolgt ausschließlich online über den unten angeführten Registrierungslink und ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis zum 15.04.2027 12:00 Uhr.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Link für die Antragstellung auf der dafür vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 6 Monate ab Registrierung gültig. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie daher sichergestellt haben, dass Ihr Energiemanagementsystem innerhalb dieses Zeitraumes fertiggestellt und abgerechnet werden kann. 

Die Antragstellung (Schritt 2) ist erst nach Installation des Energiemanagementsystems möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz“ inklusive Bestätigung und Unterschrift des ausführenden Unternehmens zur ordnungsgemäßen Inbetriebnahme entsprechend dem Mindestfunktionsumfang gemäß Leitfaden;
  • alle Rechnungen für das Projekt.

Weiters ist im Zuge der Antragstellung eine Option zur Erreichung positiver systemische Effekte auszuwählen. Weitere Informationen zu den Optionen und den notwendigen Angaben finden Sie im Leitfaden.

Das Energiemanagementsystem muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden. 

Hier geht es zur Online-Registrierung für Privatpersonen

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Formulare und Informationen zur Antragstellung

Formular Förderungsabrechnung – Energiemanagement
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Allgemeine Vertragsbedingungen

Kontakt

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