Energiegemeinschaften

Energiegemeinschaften

Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds

Einreichungen sind laufend ab 02.10.2023 (12 Uhr) bis 30.09.2024 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.
Folgende Fristen für Auswahlrunden werden festgelegt:

  • 30.11.2023, 24 Uhr
  • 31.01.2024, 24 Uhr
  • 01.04.2024, 24 Uhr
  • 31.05.2024, 24 Uhr
  • 31.07.2024, 24 Uhr
  • 30.09.2024, 12 Uhr

Energiegemeinschaften können zwischen natürlichen Personen, Gemeinden, Rechtsträgern von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder kleinen und mittleren Unternehmen gegründet werden.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen als Netzzugangangsberechtigte, welche die Voraussetzungen des § 16a Abs. 2 bis 7 erfüllen. „Netzzugangsberechtigter“ sind gemäß § 7 Abs. 1 Z 54 ELWOG 2010 „natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Netzzugang begehrt, insbesondere auch Elektrizitätsunternehmen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist“.

Der/die Vertreter der Energiegemeinschaft bzw. gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage werden dabei für die Abwicklung als AntragstellerIn, der/die durchführende ExpertIn (z.B.: ProjektantIn) als Partner bzw. Dienstleister der Gemeinschaft erfasst.

Die Rechnungslegung hat auf die AntragstellerIn zu erfolgen (welche die Rechnungen der DienstleisterInnen zur Durchführung begleicht).

Das Programm richtet sich an konkret umsetzbare Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen mit innovativem Charakter, die über den derzeit üblichen Standard hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen, etc. von Energiegemeinschaften sowie gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert.

Detailliertere Informationen finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Antragsformular– vollständig ausgefüllt laut Formblatt
  • Leistungsverzeichnis, detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten Umfänge, Angebote bzw. Kostenschätzung, vollständig ausgefüllt laut Formblatt

Hier geht es zum Onlineantrag für Energiegemeinschaften.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular
Leistungsverzeichnis
Leitfaden

Weiterführende Links

Klima- und Energiefonds

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Leitfaden

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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #731 

Kontakt

Constantin Vallery

01/31 6 31-395
energiegemeinschaften(at)kommunalkredit.at

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