
Anschaffung von Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2023
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 29.02.2024 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung von
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 80 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträdern und (Elektro-)Falträdern verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 29.02.2024 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad reserviert.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext, den Sie im Leitfaden finden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Meldezettel (Hauptwohnsitz)
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern (bei Kauf elektrisch betriebener Fahrräder)
- Besitz einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte –bei (E-)Falträdern (als Selbstauskunft)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 29.02.2024 (12 Uhr), einen Antrag zu stellen.
Hier geht es zur Online-Antragstellung für die Förderaktion (E-)Transporträder und (E-)Falträder
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen (E-)Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Alles Wichtige im Überblick
Link zur Antragstellung
Link zum Leitfaden
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #173
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-733
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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