FÖRDERUNGSAKTIONEN E-MOBILITÄT FÜR BETRIEBE UND PRIVATE 2023

FREIES FÖRDERUNGSBUDGET

E-PKW für Betriebe mit Kaufvertrag im Zeitraum von 14.03.2022 bis 31.12.2022:

  • Die Förderungsmittel für betriebliche Elektro-PKW mit Kaufvertrag im Zeitraum von 14.03.2022 bis 31.12.2022 sind vollständig ausgeschöpft.
     

E-Mobilität für Betriebe (ohne E-PKW mit Kaufvertrag im Zeitraum von 14.03.2022 bis 31.12.2022):

  • Die Förderungsmittel für Elektro-Mobilität für betriebliche Elektro-Ladeinfrastrukturen, betriebliche Elektro-Nutzfahrzeuge (N1 > 2,0t) und Elektro-Kleinbusse (M1 für mind. 7+1 Personen und M2), betriebliche Elektro-Leichtfahrzeuge inkl. Elektro-Zweiräder und E-PKW für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis sind vollständig ausgeschöpft.
     

Kombinierte Maßnahmen für Betriebe:

  • Die Förderungsmittel für betriebliche Projekte für kombinierte Maßnahmen (laut Teil B des Leitfadens, gemäß AGVO) sind vollständig ausgeschöpft.
     

E-Mobilität für Private (ohne Plug-in-Hybridfahrzeuge):

  • Die Förderungsmittel für Elektro-Mobilität für Private sind vollständig ausgeschöpft.
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