
Mustersanierung
Befristete Förderaktion des Klima- und Energiefonds
Die Förderaktion 2022 ist abgeschlossen. Einreichungen waren bis 24.02.2023, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel für das Programm Mustersanierung werden für alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bereitgestellt. Es können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
- Außenliegende Verschattungssysteme
- Fassadenbegrünung
- Dachbegrünung und
- solare Gründächer
- Mehrkosten für Bauteilaktivierung
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Effizienz:
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Photovoltaik-Anlagen sowie Photovoltaikfassaden bis zu 100kWpeak
- Biomasse-Einzelanlagen
- thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an biogene Fernwärme
- Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
Im Rahmen der thermisch-energetischen Sanierung und der Anwendung erneuerbarer Energieträger müssen Sie ein Energieverbrauchsmonitoring-System implementieren und die dafür erforderliche Messausstattung installieren. Die Daten des Energieverbrauchsmonitoring-Systems werden gegebenenfalls im Zuge eines Begleitprogramms ausgewertet und veröffentlicht. Im ersten Betriebsjahr ist mittels der Daten von entsprechend befähigten Experten eine Optimierung der Haustechnikanlagen vorzunehmen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Zeitpunkt der Antragstellung
Vor der Antragstellung müssen sich FörderungswerberInnen auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend online bei der KPC.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- die vollständig ausgefüllten technischen Daten- und Kostenblätter
- eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme (inkl. Bestands- und Einreichpläne)
- Energieausweise vor und nach der Sanierung gemäß OIB-Richtlinie (Stand 2015 oder 2019)
- einen Nachweis, dass das betroffene Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung vor mehr als 20 Jahre bewilligt bzw. errichtet wurde (Datum der erstmaligen Baubewilligung).
- Angebote bzw. Kostenvoranschläge
- alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide
- einen Bericht Ihres Kreditinstitutes ab einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro
- ein von der Planungsberatung unterfertigtes Beratungsprotokoll
- bei denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden im Ensembleschutz: Bescheinigung des Bundesdenkmalamtes über die geplanten Maßnahmen
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Datenblatt zur Mustersanierung
Beratungsprotokoll Energieverbrauchsmonitoring
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #244
Kontakt
Serviceteam Mustersanierung
01/31 6 31-712
01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
Planungsberatung
Grazer Energieagentur GmbH
DI (FH) Julia Tartler
0316-811848-20
tartler@grazer-ea.at
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