Mobilitätsmanagement
Unterkategorie Mobilität



Alles Wichtige im Überblick
Mit 09.10.2025 startet die Programmausschreibung „Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 27.02.2026, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege
- Fußverkehrsinfrastruktur
- Regionale Radnetzausbauprogramme und Radschnellverbindungen
- Radabstellanlagen
- Errichtung bedarfsorientierter Mobilitätslösungen
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Umsetzung eines Carsharing Modellen oder Mitfahrbörsen
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- etwaige Bescheide
- Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
- Datenblatt zur Antragstellung
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle neuen Projekteinreichungen können nur im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit im Jahr 2025 zur Beurteilung sowie allfälligen Genehmigung gelangen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bestätigung Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern
Bericht des Kreditinstituts
Datenblatt Fußverkehr
Datenblatt Gütermobilität
Datenblatt Personenmobilität
Datenblatt Radverkehr
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at



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