Mobilitätsmanagement

Unterkategorie Mobilität

Mobilitätsmanagement im Rahmen des Förderprogrammes klimaaktiv mobil

Mit 01.03.2023 startet die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.

 

Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.

Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:

  • Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
  • Fußverkehrsinfrastruktur
  • Radschnellverbindungen
  • Regionale Radnetzausbauprogramme
  • Nachrüsten Fahrradparken
  • Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
  • Einrichtung eines Radverleihs
  • Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
  • Transportrationalisierung
  • Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen

Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
  • eine technische Beschreibung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • etwaige Bescheide 
  • Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
  • Datenblatt zur Antragstellung

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Hier geht es zum Onlineantrag Mobilitätsmanagement.

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag

Bestätigung Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern

Fahrradzählstellen

Bericht des Kreditinstituts

Datenblatt zur Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden

 

 

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #618

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität

01/31 6 31-716

01/31 6 31-104

umwelt(at)kommunalkredit.at

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