
Mobilitätsmanagement im Rahmen des Förderprogrammes klimaaktiv mobil
Mit 01.03.2023 startet die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 29.02.2024, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüber hinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
- Fußverkehrsinfrastruktur
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Nachrüsten Fahrradparken
- Anschaffung von (E-)Transporträder, (E-)Falträdern oder E-Bikes
- Einrichtung eines Radverleihs
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf Förderbänder
- Transportrationalisierung
- Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- etwaige Bescheide
- Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
- Datenblatt zur Antragstellung
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Hier geht es zum Onlineantrag Mobilitätsmanagement.
Alle Formulare zur Antragstellung
Bestätigung Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern
Datenblatt zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Alles Wichtige im Überblick
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Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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