
KLAR-INVEST
Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds
Die Ausschreibung hat am 31.01.2023 geendet.
Einreichberechtigt sind ausschließlich Gemeinden, rein öffentliche gemeindeeigene Betriebe sowie die rein öffentlichen Trägerorganisationen in aktiven KLARs, die sich zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden, wobei pro Region nur ein Antrag gestellt werden kann.
Investitionen aus zwei Themenbereichen werden unterstützt:
- Hitzeschutz
Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitzebelastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in die grüne und blaue Infrastruktur als auch klimafreundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungsmaßnahmen.
- Wassermanagement
Im Rahmen des Wassermanagements werden sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu beitragen mit zu viel (z.B. Starkregen) oder zu wenig (z.B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen. Dementsprechend können die Maßnahmen sowohl Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Entsiegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung von Regenwasser reichen.
Pro Region stehen seitens des Klima und Energiefonds maximal 40.000 Euro zur Verfügung. Ein Eigenmittelanteil (Kofinanzierungsanteil) von mindestens 25 % der Region zwingend vorgeschrieben.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Bewerbung für eine Unterstützung erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Dadurch soll sichergestellt werden das der Aufwand der beantragenden KLAR!-Region gering gehalten wird. Im Rahmen der ersten Stufe (Kurzantrag) sind die geplante Maßnahme(n), der Bezug zum regionalen Klimawandelanpassungskonzept, die Einhaltung der guten Anpassung, ein grober Zeit und Kostenplan (1 Angebot ausreichend) sowie die Prüfung alternativer Finanzierungsquellen und die Bestätigung, dass es keine andere Fördermöglichkeiten gibt, vorzulegen.
Im Rahmen der zweiten Stufe (Vollantrag) sind die im Rahmen der ersten Stufe vorgelegten Unterlagen zu präzisieren und auszugestalten. Für alle Kostenpositionen über 1.500 Euro sind zumindest drei Vergleichsangebote einzuholen und für den Fall, dass der Bestbieter nicht auch der Billigstbieter ist muss die Auswahl begründet werden. Etwaige Auflagen und Empfehlung der Jury aus der ersten Stufe sind im Vollantrag zu berücksichtigen.
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie im Leitfaden.
Der Link zum online Antrag für einen KLAR-Invest Antrag steht hier in Kürze zur Verfüg
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