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Entwicklungskonzepte; Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz; Vorplanung von standortbedingtem Mehraufwand

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch von derzeit 10 Hektar pro Tag bis 2030 auf 2,5 Hektar zu reduzieren.

„Flächenrecycling“ ist eines von mehreren Instrumenten zur Reduktion des Flächenverbrauches: Dabei werden ehemals genutzte oder bebaute Flächen, die aktuell nicht genutzt werden – bekannt auch als „Brachflächen“ oder „Leerstand“ - wieder einer Nutzung zugeführt und damit ein Neuverbrauch von natürlicher Bodenfläche „auf der grünen Wiese“ verhindert oder reduziert.

Gefördert werden Entwicklungskonzepte zur Wiedernutzung sowie Untersuchungen des Untergrundes und der bestehenden Bausubstanz. In weiterer Folge auch Planungen von Erschwernissen, die sich aus der Lage im Ortszentrum ergeben.

Die Förderung ist Teil der Umsetzung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes (ÖARP) bzw. in weiterer Folge des Umweltförderungsgesetzes und wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Investitonszuschuss gewährt.

  • Gemeinden
  • EigentümerInnen von betroffenen Grundstücken und Objekten
  • Natürliche und juristische Personen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen

Förderungsziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Förderungsfähig im Zusammenhang mit Flächen und Objekten laut Förderungsziel sind

  • die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur Ermittlung der künftigen Nutzung
  • im Rahmen von Entwicklungskonzepten die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.

Entwicklungskonzept und damit zusammenhängende Untersuchungen des Untergrundes bzw. der Bausubstanz können in einem gemeinsamen Förderungsansuchen beantragt werden.

Nicht förderungsfähig sind Leistungen, die der oder die FörderungsnehmerIn selbst oder ein verbundenes Unternehmen erbringt.

Zeitpunkt der Antragstellung

  • Der Antrag muss vor Beauftragung von Konzepten, Untersuchungen oder Planungen erfolgen
  • Förderungsanträge können laufend eingereicht werden. Sie werden nach positiver Prüfung auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Kommission in Angelegenheiten der Kreislaufwirtschaft und des Flächenrecyclings zur Begutachtung vorgelegt.
  • Die nächste Kommissionssitzung findet voraussichtlich Anfang 2025 statt. Nach Festlegung des Termines wird die Einreichfrist an dieser Stelle bekannt gegeben.
  • Die Einreichmöglichkeit für die Förderschiene Flächenrecycling läuft voraussichtlich bis Frühjahr 2027.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Beschreibung der derzeitigen Situation und mögliche Zielsetzung künftiger Nutzung und der Untersuchungen
  • Auflistung der betroffenen Grundstücke
  • Lageplan zur Darstellung der Situierung innerhalb des geschlossen bebauten Ortsgebietes
  • Fotos der derzeitigen Situation
  • Kostenschätzung und beantragte Gesamtkosten
  • Nachweis der Information bzw. Zustimmung der Gemeinde bzw. der GrundeigentümerInnen.

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich online direkt über die KPC gestellt werden: Onlineantrag Flächenrecycling

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien Flächenrecycling
Kostenkatalog Flächenrecycling
Übertragung Foto-Nutzungsrechte

Weitere Links

www.brachflaechen-dialog.at  

Kontakt

Ansprechpartner in der KPC
DI Moritz Ortmann

01/31 6 31-430
flaechenrecycling(at)kommunalkredit.at

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