E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2023

Unterkategorie Fahrzeuge

Elektro-Fahrzeuge zur Personenbeförderung

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2024 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) und Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.

Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2024, möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus der Importeure und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext. Diesen finden Sie im Leitfaden. Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der vereinbarte Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Für E-Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e und L7e) entfällt diese Verpflichtung. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung in der Höhe der erwarteten Förderung (netto) erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von E-Fahrzeugen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zur Online-Registrierung für die Förderaktion E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular zur Förderungsabrechnung

Bestätigung Bezug von Strom aus EET

De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Allgemeine Vertragsbedingungen

Häufig gestellte Fragen

Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Rechnung

Budget-Information

Leitfaden zu Ihrem Projekt

Alles Wichtige im Überblick

Link zur Registrierung

Link zum Leitfaden

Link zu den FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #172 

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747

01/31 6 31-104

e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

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