E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder 2023

Unterkategorie Fahrzeuge

Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern, Transporträdern, Elektro-Falträdern und Falträdern 2023

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.

Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 29.02.2024 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird die Anschaffung von

  • Elektro-Fahrrädern (Mindestanzahl 5 Stück)
  • (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 80 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max 25 km/h betragen)
  • und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 29.02.2024 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung  sind die Förderungsmittel für das Fahrrad/die Fahrräder reserviert.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.

Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext, den Sie im Leitfaden finden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden

Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 29.02.2024 (12 Uhr), einen Antrag zu stellen.

Hier geht es zur Online-Antragstellung für die Förderaktion E-Fahrräder, (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Betriebe

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung 

Bestätigung Bezug von Strom aus EET 

De-Minimis Erklärung 

Weitere Informationen zur Antragstellung

Liste der förderungsfähigen Transporträder 

Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder

Allgemeine Vertragsbedingungen

Leitfaden zu Ihrem Projekt

 

 

Alles Wichtige im Überblick

Link zur Antragstellung

Link zum Leitfaden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #173 

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-747

01/31 6 31-104

e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

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