ELER & EFRE

ELER 14-20

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Die Ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Inhalte ist in Form eines Merkblattes im Downloadbereich unter „Weitere Informationen“ verfügbar.

 

Programmstrategie und Ziele

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und verfolgt folgende strategische Ziele:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
  • Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft


In den von der KPC abgewickelten Förderungsinstrumenten ist eine Kofinanzierung aus ELER-Mitteln möglich für:

  • Projekte der Umweltförderung im Inland (UFI) aus den Förderungsbereichen Biomasse-Nahwärmeanlagen; Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen; 
  • Projekte des Förderungsprogramms klimaaktiv mobil aus den Förderungsbereichen Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen;
  • Projekte aus dem Budget des Klima - und Energiefonds für Investitionsförderungen in Klima- und Energiemodellregionen und Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft

Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung im jeweiligen Förderungsbereich, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird.

 

Publizitätsbestimmungen

Wird ein Projekt ELER-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung (LE 2014-2020) zu informieren. Bei Projekten mit einer Gesamtförderung von mehr als 50.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer eine Erläuterungstafel, bei einer Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer ein Hinweisschild anzubringen. In der nachstehenden Aufstellung finden Sie sowohl das Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung der Erläuterungstafel bzw. des Hinweisschildes, welche die gestalterischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei einer weiteren Bearbeitung der Vorlagen sind die Gestaltungsmerkmale gemäß Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020 zwingend einzuhalten.

Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen


Vorlagen (Druckdaten) für Erläuterungstafeln zur weiteren Bearbeitung:

Vorlage Erläuterungstafeln für Indesign

Hinweis zum Umgang mit ZIP-Dateien


Vorlagen für Erläuterungstafeln für Adobe Acrobat

Vorlage Erläuterungstafel - Photovoltaik in der Landwirtschaft

Vorlage Erläuterungstafel - klimaaktiv mobil

Vorlage Erläuterungstafel - KEM Investitionsförderung, Solare Großanlagen, Mustersanierung

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Burgenland

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Kärnten

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Niederösterreich

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Oberösterreich

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Salzburg

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Steiermark

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Tirol

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Vorarlberg

Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Wien

 

Rechtliche Grundlagen 

ELER-Programm

EU-Verordnung

ELER-Verordnung

 

Weitere Informationen

ELER beim BMK

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen

Kontakt

Philipp Wiefler

01/31 6 31-298

p.wiefler(at)kommunalkredit.at

EFRE 14-20

EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Der EFRE-Fonds hilft, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu fördern und die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern. In der laufenden Strukturfondsperiode 2014-2020 unterstützt der EFRE unter anderem das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (IWB/EFRE), wobei hier zwischen „stärker entwickelten", „Übergangsregionen" und „weniger entwickelten Regionen" unterschieden wird. Das Operationelle EFRE-Programm umfasst die Übergangsregion Burgenland sowie die stärker entwickelten Regionen Österreichs, also räumlich das gesamte Bundesgebiet Österreichs.

 

PROGRAMMSTRATEGIE UND -ZIELE

Entsprechend der Vorgaben in der EFRE-Verordnung erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf folgende thematische Programmziele:

  • Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Übergang in eine CO2-arme Wirtschaft 

Durch diese Entwicklungsziele wird ein Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet. Eine Kofinanzierung von Projekten in der Strukturfondsperiode 2014-20 wird aus derzeitiger Sicht erst im 1. Halbjahr 2016 erfolgen.

 

PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN

Wird ein Projekt EFRE-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem IWB/EFRE-Programm 2014-2020 zu informieren. Während der Projektdurchführung ist ein A3 Plakat am Projektstandort anzubringen und (sofern vorhanden) auf der Homepage ein entsprechender Vermerk zu platzieren. Bei Projekten mit einer öffentlichen Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro, ist an Stelle des A3 Plakats ein vorübergehendes Hinweisschild zu installieren und spätestens 3 Monate nach Projektabschluss durch eine permanente Erinnerungstafel zu ersetzen. In der nachstehenden Aufstellung finden Sie das Informationsblatt und die entsprechende Handlungsanleitung zu den Publizitätsbestimmungen des IWB/EFRE-Programm 2014-2020 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung des A3 Plakats bzw. des Hinweisschildes, welche die gestalterischen Mindestanforderungen erfüllen.

Informationsblatt Publizität IWB/EFRE 2014-2020

Vorlage Handlungsanleitung

Vorlage A3 Plakat

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

EU-Verordnung

EFRE-Verordnung

EFRE-Programm

 

WEITERE INFORMATIONEN

Publizität EFRE 14-20

ÖROK Geschäftsstelle

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen

Informationsblatt Buchführungssystem

EFRE Mustervertrag

Kontakt

Philipp Wiefler

01/31 6 31-298

p.wiefler(at)kommunalkredit.at

Weitere Förderungsinstrumente

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