Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

Energieautarke Bauernhöfe

Eine Förderaktion des Klima– und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Mit 15.02.2023 startet die Programmausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – energieautarke Bauernhöfe“. Es stehen bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Planung und Einreichung ist ausreichend Zeit!

Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

  • Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können die vordefinierten Maßnahmenkombinationen (PV-Anlage + Speicher + Notstromfunktionalität ODER Speicher + Notstromfunktionalität) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahmen. PV-Anlagen allein können im Rahmen von Modul A nicht gefördert werden. Erweiterungen von PV- und Speicheranlagen sind möglich.
  • Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
  • Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
  • Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Informationen für Ihr Projekt finden Sie im LEITFADEN.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass Sie für die Module A, B und C zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht. Die Antragstellung des Modul D erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.

Bitte beachten Sie bei Modul D, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.

Folgende, wesentliche Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages (spezifische Unterlagen für Modul A, B, C und D finden Sie im LEITFADEN:

  • Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
  • Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
  • Angaben zum Projekt:  wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
  • Technische Daten der Maßnahme: z.B. Modulart, Modulhersteller, Wechselrichterhersteller, Ausrichtung der Anlage, Zählpunktnummer, geplante Modulfläche, Peak-Leistung, jährlich produzierter Stromertrag, Eigenverbrauch;  Nettospeicherkapazität, Bruttospeicherkapazität, Fabrikat, Speichertechnologie, etc.
  • Projektkosten 
  • Betrag der benötigten Förderung 
  • Modul D: Rechnungen, Formular zur Förderungsabrechnung

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im LEITFADEN.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC. 


Hier geht es zum Onlineantrag für Modul A – LED-Systeme im Innen- und Außenbereich

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul A – PV Anlage und Nachrüstung Speicher

               ­­Fördersätze PV Anlagen:

               PV Anlage                           Pauschale                         Berechnungsbeispiel    

               0,01 – 10 kWp                   285 Euro/kWp                  7 x 285 = 1.995 Euro

               >10 kWp – 20 kWp          250 Euro/kWp                  15 x 250 = 3.750 Euro

               >20 kWp – 50 kWp          137,20 Euro/kWp*         30 x 137,20 = 4.116 Euro

               * Erklärung zur Höhe des Förderbetrags siehe FAQ (Seite 6, Punkt 14)


Hier geht es zum Onlineantrag für Modul B – Gesamtenergiekonzept

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul C – Kombimaßnahme

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul D – Notstrom

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Budget-Information

 

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nachantrag

Bericht des Kreditinstitutes

Endabrechnungsformular Modul D- Notstrom

Formular Leuchtenaufstellung Antrag Modul A - LED

Beratungsprotokoll Modul C - Kombimaßnahme 

Liste Energieberater:innen

Informationsblatt zur Antragstellung

Maßnahmenliste

Allgemeine Vertragsbedingungen VOR Umsetzung

Allgemeine Vertragsbedingungen NACH Umsetzung

Kontakt

Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

01/31 6 31-713

01/31 6 31-104
 
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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