Sozialökonomische Betriebe
Neue Förderungsbereiche ab 2024
Alles Wichtige im Überblick
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Antrag:
Ausschreibungstext
Onlineantrag
Auszahlung:
Endabrechnungsformular
Jährliches Abrechnungsformular für erhöhte laufende Kosten
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Neues Förderungsangebot ab 13.09.2024
Die Förderung trägt dazu bei, die Realisierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in Österreich zu beschleunigen.
Gefördert werden Investitionen, immaterielle Maßnahmen und erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit:
- der Sammlung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- der Sortierung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- dem ReUse und Refurbishment von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung.
Förderungsberechtigte Einrichtungen und Personen sind sozialökonomische Betriebe entsprechend der Definition der Kreislaufwirtschaft Förderungsrichtlinien 2024. Dies sind geschützte Werkstätten, integrative Betriebe, Vereine oder sonstige Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von sonstigen benachteiligten Personen oder die Erzielung einer messbaren, positiven sozialen oder umweltrelevanten Wirkung ist, sowie deren Dachverbände.
Förderbar sind ausschließlich Umsetzungsprojekte in Österreich.
Gefördert werden Investitionen, immaterielle Maßnahmen und erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit der:
- der Sammlung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- der Sortierung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
- dem ReUse und Refurbishment von Textilien, Möbeln und elektrischen und elektronischen Geräten.
Förderungsfähige Anlagen, Maßnahmen und Kosten sind:
- Investitionen in die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von
- Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen
- Anlagen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und ReUse
- Anlagen zur Lagerung
- Anlagen zum Recycling bzw. der stofflichen Verwertung
- Planungsaufwände (Anlagenplanung, Planung der Sammellogistik)
- Montage und Installation
- erstmalige Inbetriebnahme
- weitere für den Betrieb relevante Anlagenteile
- Immaterielle Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitnehmer:innen für konkrete Aufgaben und Einsatzbereiche, insbesondere zur Verlängerung der Lebensdauer oder der Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten
- Erhöhte laufende Kosten, sofern beihilfenrechtlich zulässig; als erhöhte laufende Kosten gelten Personalkosten, Mietkosten sowie ein Overhead von max. 15 % auf Personalkosten
Nicht förderungsfähige Anlagenteile und Kosten
- Grundstückskosten
- Aufschließungskosten
- Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Anlagen
- Sammelsystem – Infrastruktur (z. B. Container, Transportmittel, etc.)
- Eigenleistungen
- Allgemeine Untersuchungen, Studien, Erhebungen, Dialoge, Workshops und ähnliches, welche nicht direkt zur Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb des:der Förderungswerbers:in führen bzw. die Umsetzung der Ergebnisse über den Einflussbereich oder die Möglichkeiten des:der Förderungswerbers:in hinausgehen
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss nach Endabrechnung vergeben.
- Wettbewerbsteilnehmende
- De-minimis Regelung anwendbar: 80 % der förderfähigen Kosten
- Kleine Unternehmen: 60 % der förderfähigen Kosten
- Mittlere Unternehmen: 50 % der förderfähigen Kosten
- Große Unternehmen: 40% der förderfähigen Kosten
Als Wettbewerbsteilnehmende gelten natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder deren Zusammenschlüsse, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und am Markt als Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung auftreten; sie unterliegen dem Beihilfenrecht gemäß Art. 107 ff des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV).
- Nicht-Wettbewerbsteilnehmende: 80 % der förderfähigen Kosten
Zeitpunkt der Antragstellung
- Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
- Eine Antragstellung ist bis 25. Oktober 2024 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich. Die Umsetzung der Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach der Zusicherung der Förderung zu beginnen.
- Die Mindestsumme der förderfähigen Gesamtkosten pro Vorhaben beträgt 20.000 Euro; die maximale Förderhöhe beträgt je Vorhaben 500.000 Euro.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung um Förderung müssen die relevanten Genehmigungsanträge zu Errichtung und Betrieb der Anlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht sein.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Ausschreibungstext.
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei verbundenen Unternehmen und Partner-Unternehmen als Lieferanten sowie im Fall von personellen Identitäten von Organen und Gesellschaftern zwischen Auftraggeber:nnen und Auftragnehmer:innen, oder anderen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen der Auftraggeber:innen müssen drei Vergleichsangebote (insgesamt vier Preisauskünfte) von dem bzw.der Förderungswerber:in unabhängigen Anbietern vorgelegt werden. Diese Verpflichtungen gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen (> 10 % der genehmigten Projektkosten) und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten mehr als 10.000 Euro betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
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Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Kreislaufwirtschaft
01/31 6 31-748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at
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