Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg frühzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.

Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. Die nachfolgenden Informationen sind für bereits gestellte Anträge relevant.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird 

  • die Anschaffung von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen, die fix mit dem Untergrund verbunden sind, mit Abstellplätzen für mindestens 10 Fahrräder, sofern diese nicht aus Mitteln des § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetzes idgF (Programm Park&Ride) finanziert werden und über das in den relevanten Baubescheiden, Bauordnungen, Gewerbevorschriften etc. vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen
  • die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen
  • Die Abstellanlagen müssen barrierefrei vom öffentlichen Straßenraum zugänglich sein.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile):

  • Radabstellanlagen, z.B. Anlehnbügel, Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“, innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  • E-Ladestationen

Alle wichtigen Informationen und die detaillierten Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden. Diesen finden Sie im Download-Bereich unten.

Zeitpunkt der Antragstellung:

Die Rechnungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) für die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten der Anlagen
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bei der Errichtung von E-Ladepunkten
  • Bestätigung der Planerin/des Planers, dass alle baulichen Maßnahmen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 03.02.13 Radverkehr) (www.fsv.at) ausgeführt wurden. Mit dieser Bestätigung ist auch eine verbindliche Aussage darüber zu treffen, wieviele der errichteten Stellplätze aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden errichtet werden mussten.

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.

Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH setzt sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihr Mail-Postfach (auch den Spam-Ordner). Die Nicht-Beachtung kann die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge haben – etwa wenn erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Alle Formulare zur Antragsstellung:

Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden zu Ihrem Projekt
Allgemeine Vertragsbedingungen

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #708 

Haben Sie Fragen zur Förderung?

Serviceteam E-Mobilität

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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