Radabstellanlagen, E-Ladestationen
Befristete Förderaktion des Klima- und Energiefonds
Aktion 2023: Anträge können bis zum 29.02.2024 - 12:00 Uhr eingebracht werden.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird:
- die Anschaffung von überdachten und versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für bis zu 100 Fahrräder bei Gebäuden, die vor dem 1.1.2012 errichtet wurden (Datum der letzten Baubewilligung ist ausschlaggebend).
- die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
- die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile):
- Radabstellanlage mit Überdachung z.B. Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“, Anlehnbügel
- Umbauarbeiten im Gebäude
- E-Ladestationen
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung Ihres Vorhabens. Sie ist bis neun Monate nach Rechnungslegung möglich. Die neunmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Rechnung für die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten der Anlagen
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bei der Errichtung von E-Ladepunkten
- Letztgültiger Baubescheid des Gebäudes
- Bestätigung des Planers, dass alle baulichen Maßnahmen gemäß den aktuell gültigen Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 03.02.13 Radverkehr) (www.fsv.at) ausgeführt werden
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Fahrradabstellplätzen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag „Nachrüstung zum Fahrradparken“
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung
Alles Wichtige im Überblick
Link zur Antragstellung
Link zum Leitfaden
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #716
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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