
EINE FÖRDERAKTION DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG
Befristete Förderaktion des Klima- und Energiefonds:
Die Förderaktion 2021 ist abgeschlossen. Einreichungen waren bis 17.09.2021, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel für das Programm werden für sämtliche natürlichen und juristischen Personen wie Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von innovativen PV-Anlagen größer 10 kWpeak bis 5 MWpeak gefördert.
Stromspeicher können Teil des Projektes sein und können mitgefördert werden. Der Fokus des Programmes liegt jedoch auf PV-Anlagen, deshalb werden nur von der Jury besonders innovative Speicherprojekte bis zu 150 kWh Nettospeichervolumen gefördert werden können.
Gefördert werden neu installierte Anlagen, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt.
Für begleitende angewandte Forschung oder spezielle Monitoringleistungen, die über das Standardmonitoring hinaus gehen, können Leistungen im Rahmen des BVerG vergeben werden.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Zeitpunkt der Antragstellung
Vor der Antragstellung müssen Sie sich auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend online bei der KPC.
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- vollständig ausgefülltes Datenblatt
- Beschreibung des Unternehmens
- technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
- monatliche Ertragsprognose für die PV-Anlage und Energieumsatz Speicher
- Monitoring Konzept
- detaillierte Kostenaufstellung
- eine Wirtschaftlichkeitsrechnung inkl. Amortisationsberechnung
- Genehmigungen, Bescheide (sofern bereits vorhanden)
- Bericht Ihres Kreditinstituts (ab einer Investitionssumme von 100.000 Euro)
- firmenmäßig unterfertigte Absichtserklärung zur Umsetzung der Anlage
Alle Formulare zur Antragstellung/Angebotslegung
Weitere Informationen zur Antragstellung/Angebotslegung:
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #178
Kontakt
Serviceteam Muster- und Leuchtturmprojekte PV
01/31 6 31-716
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!