
Anlagen zum Waschen, Wiederbefüllen und Verpacken von Getränke-Mehrweggebinden
Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich, wobei Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel eine wesentliche Rolle spielen. Die Förderung 2022 im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP) wird damit in den zentralen Punkten fortgesetzt.
Gefördert werden Investitionen für Mehrweg-Getränkegebinde, und zwar die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Wasch- und Abfüllanlagen und von Anlagen zur Verpackung von Mehrweggebinden.
Die Anschaffung von standardisierten Mehrweggebinden und standardisierten Mehrwegkisten oder vergleichbaren Mehrweg-Transportverpackungen ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, sofern dadurch das Abfüllvolumen in Mehrweggebinden erhöht wird.
Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechende Anlagen errichten und betreiben.
Gefördert werden Investitionen
- in die Errichtung, Erweiterung und Adaptierung von Waschanlagen, Abfüllanlagen und Anlagen zur Verpackung von Mehrweggebinden
sowie
- die Anschaffung von standardisierten Mehrweggebinden und standardisierten Mehrwegkisten oder vergleichbaren Mehrweg-Transportverpackungen.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage oder Gebinde und Transportverpackungen sowie für Planung und Montage hinsichtlich der förderungsfähigen Anlagen.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
- Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
- Eine Antragstellung ist ab 16.01.2023 bis 31.12.2023 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung um Förderung müssen die relevanten Genehmigungsanträge zu Errichtung und Betrieb der Anlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht sein.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien sowie eine maßnahmenbezogene Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie im Informationsblatt.
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei verbundenen Unternehmen und Partner-Unternehmen als Lieferanten sowie im Fall von personellen Identitäten von Organen und Gesellschaftern zwischen AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen, oder anderen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen des Auftraggebers müssen drei Vergleichsangebote (insgesamt vier Preisauskünfte) von dem/der FörderungswerberIn unabhängigen Anbietern vorgelegt werden. Diese Verpflichtungen gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen (> 10 % der genehmigten Projektkosten) und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten mehr als 10.000 Euro betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Mehrwegsystemen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Mehrwegsysteme.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Bericht des Kreditinstituts
Nachweis Kostenangemessenheit
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F.
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