
KLAR-INVEST
Befristete Aktion des Klima- und Energiefonds
Die Ausschreibung startet am 17.08.2023
Das Ende der Einreichfrist ist am 29.03.2024 um 12:00 Uhr.
Einreichberechtigt sind ausschliesslich die aktuellen Vertragspartner der bestehenden KLARs, die sich zum Start der Ausschreibung in der Umsetzungs- oder Weiterführungsphase befinden, wobei pro KLAR Region nur ein Antrag gestellt werden kann.
Investitionen aus zwei Themenbereichen werden unterstützt:
- Hitzeschutz
Im Rahmen des Hitzeschutzes sind sämtliche investive Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen die Hitzebelastung zu reduzieren (inklusive Verbesserung des Mikroklimas). Dazu gehören sowohl Investitionen in die grüne und blaue Infrastruktur als auch klimafreundliche (passive) Beschattungs- und Kühlungsmaßnahmen.
- Wassermanagement
Im Rahmen des Wassermanagements werden sämtliche investive Maßnahmen adressiert, die dazu beitragen mit zu viel (z.B. Starkregen) oder zu wenig (z.B. Trockenheit/Dürre) Wasser besser umzugehen. Dementsprechend können die Maßnahmen sowohl Investitionen in die Wasserzurückhaltung, die Entsiegelung von Flächen bis hin zur stärkeren Nutzung von Regenwasser reichen.
Pro Region stehen seitens des Klima und Energiefonds maximal 40.000 Euro zur Verfügung. Ein Eigenmittelanteil (Kofinanzierungsanteil) von mindestens 25 % der Region zwingend vorgeschrieben.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Bewerbung für eine Unterstützung erfolgt in einem einstufigen Prozess. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Aufwand der beantragenden KLAR!-Region gering gehalten wird.
Im Rahmen der Einreichung sind die geplanten Maßnahme(n), der Bezug zum regionalen Klimawandelanpassungskonzept, die Einhaltung der guten Anpassung, ein detaillierter Zeit- und Kostenplan sowie die Prüfung alternativer Finanzierungsquellen und die Bestätigung, dass es keine anderen Fördermöglichkeiten gibt, vorzulegen.
Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie im Leitfaden.
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Kontakt
Serviceteam KLAR!
01/31 6 31-721
01/31 6 31-104
umwelt@kommunalkredit.at
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