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Das EU-Förderprogramm für innovative Demonstrationsprojekte

Eines der größten Förderungsinstrumente weltweit

Der EU-Innovationsfonds fördert von 2020 bis 2030 die Einführung und den Ausbau innovativer CO2-armer und „net-zero“ Technologien mit dem Ziel, industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas gemäß dem European Green Deal auf den Markt zu bringen. Bei der Auswahl der geförderten Projekte konzentriert sich der Innovationsfonds auf hochinnovative Technologien und Leuchtturmprojekte innerhalb Europas, die zu erheblichen Emissionsminderungen führen können.

Es ist eines der größten Förderinstrumente weltweit in diesem Bereich. Insgesamt werden ca. 40 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Die Finanzmittel stammen aus dem EU-Emissionshandelssystem.

Der Innovationsfonds ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens sowie der Klima- und Energieziele des REPowerEU-Plans, der Hydrogen Bank, des Green Deal Industrial Plans und des Net-Zero Industry Acts.

Der EU-Innovationsfonds ist ein Förderinstrument der Europäischen Kommission, das von der European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (→ CINEA) und der Europäischen Investitionsbank (→ EIB) bei der Förderabwicklung unterstützt wird.

Breiter Technologiemix

Der EU-Innovationsfonds bietet Förderungsmöglichkeiten für Projekte in folgenden Bereichen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich innovativer Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen können
  • Erzeugung erneuerbarer Energien
  • CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU / CCS)
  • Energiespeicherung
  • „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude

Das Förderinstrument zielt darauf ab, ein vielfältiges Projektportfolio mit einer breiten Palette innovativer Technologien in allen förderfähigen Sektoren in den EU-Mitgliedstaaten, sowie in Island und Norwegen zu finanzieren. Gleichzeitig müssen erfolgreiche Projekte hinsichtlich Planung, Geschäftsmodell sowie finanzieller und rechtlicher Struktur ausreichend ausgereift sein.

 

Neuerungen beim EU-Innovationsfonds:

Im Jahr 2023 wurde der Innovationsfonds durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zum EU-Emissionshandelssystem wie folgt gestärkt:

  • Die Gesamtgröße des Innovationsfonds wurde von 450 Millionen ETS-Zertifikaten auf etwa 530 Millionen ETS-Zertifikate erhöht.
  • Neue Sektoren wurden hinzugefügt (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr, Gebäude).
  • Die Einführung von Ausschreibungen für mittelgroße Projekte ist geplant.
  • Anwendung des Do Not Significant Harm (DNSH)-Prinzips ab 2025.
  • Stärkerer Bezug auf vielfältige Umweltauswirkungen bei der Projektauswahl.
  • Die Einführung von Auktionen (competitive bidding) als neues Finanzinstrument.
  • Stärkere Berücksichtigung der geografischen Ausgewogenheit, unter anderem durch technische Hilfe für Mitgliedstaaten mit geringer effektiver Beteiligung am Innovationsfonds.

Die vergangene Ausschreibung „Innovation Fund 2023 Net Zero Technologies“ richtete sich an Projekte in folgenden Kategorien: 


Förderungshöhe:

Der EU-Innovationsfonds kann im Rahmen der aktuellen Ausschreibung bis zu 60 % der relevanten Kosten finanzieren. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.

Die maximale Förderung aus dem Innovationsfonds für ein einzelnes Pilotprojekt (INNOVFUND-2023-NZT-PILOTS) ist auf 40 Millionen Euro begrenzt.

Ausschreibungen

Kommende Ausschreibungen und Auktion

Die kommende Auktion „Innovation Fund IF24 Auction“ 

Die Europäische Kommission hat am 27.09.2024 die endgültigen allgemeinen Bedingungen für die zweite RFNBO-Wasserstoff-Auktion ("IF24-Auktion") veröffentlicht. Bis zu 1,2 Milliarden Euro Fördermittel werden an Produzenten von RFNBO-Wasserstoff vergeben. 

Die Auktion IF24 fokussiert sich auf die Produktion von RFNBO-Wasserstoff (Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021). 

Förderungen werden durch ein kompetitives Auktionsverfahren vergeben (Preisranking). Die Auszahlung der Förderung, welche auf sogenannten festen Prämien („fixed premiums“) basiert, erfolgt nach Inbetriebnahme des Projekts („entry into operation“).

Folgende Aktivitäten können im Rahmen der Auktion gefördert werden:

  • Installation neuer RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazität sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

    Förderungsfähig sind nur Projekte, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden und eine installierte Mindestleistung der Elektrolyseure von mindestens 5 MWe hervorbringen. Die Kapazität der Elektrolyseure muss an einem einzigen Standort vorhanden sein. Eine virtuelle Bündelung von Kapazitäten ist nicht zulässig.

Der maximale Förderungsbetrag muss mit der Datei „financial information file“ berechnet werden und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Angebotspreis der antragstellenden Person (feste Prämie in EUR pro kg), multipliziert mit der erwarteten durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge (kg pro Jahr), multipliziert mit zehn Jahren („Pay as Bid“) darf folgende Beträge nicht überschreiten: 250 Mio. Euro für das „General topic“ und 200 Mio. Euro für das „Maritime sector topic“.
  • Nur Angebote, die 4 EUR/kg erzeugten RFNBO-Wasserstoffs nicht überschreiten, sind förderungsfähig (Höchstpreis).

Neuerung bei der IF24-Auktion: Österreichs Teilnahme am "Auction-as-a-Service" mit zusätzlichem Budget.

Eröffnung der Auktion (voraussichtlich): 3. Dezember 2024.

Die kommenden Ausschreibungen „IF24 Call regular grants“ und „IF24 Call for EV Batteries“

Die nächsten EU-Innovationsfonds-Ausschreibungen („IF24 Call for net-zero technologies“ und „IF24 Call for manufacturing of electric vehicle battery cells“) werden voraussichtlich am 3. Dezember 2024 veröffentlicht. 

Es gelten ausschließlich die endgültigen Bedingungen der Auktion und Ausschreibungen, die auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden.

 

Vergangene Ausschreibungen und Auktion


Ausschreibung „Innovation Fund 2023 Net Zero Technologies"

Am 23. November 2023 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung veröffentlicht, um die Einführung innovativer Technologien in Europa zu beschleunigen. Zusammen werden durch die Ausschreibungen bis zu 4 Milliarden Euro für Industrie- und Cleantech-Akteure in Europa bereitgestellt, um die Ziele des European Green Deal und des Net-Zero Industry Act zu unterstützen.

Die Ausschreibung „Innovation Fund 2023 Net Zero Technologies“ (IF23 Call) war bis zum 9. April 2024 geöffnet. Das Ausschreibungsvolumen betrug 4,8 Milliarden Euro für Projekte in verschiedenen Sektoren, darunter Dekarbonisierung, Clean-Tech Manufacturing, maritime und energieintensive Industrien.

Von den 337 eingereichten Projektanträgen wurden 85 erfolgreiche Projekte in 18 Ländern ausgewählt. Darunter befinden sich zwei Projekte in Österreich.

Die Ziele dieser Ausschreibung sind:

  • Projekte zu unterstützen, die hochinnovative Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle oder Produkte/Dienstleistungen demonstrieren, welche ausreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen haben;
  • Finanzielle Unterstützung anzubieten, die auf die Marktbedürfnisse und Risikoprofile förderfähiger Projekte zugeschnitten ist, und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Ressourcen anzieht.

Die Ausschreibung IF23 Call richtete sich an Projekte in folgenden Kategorien



Die Auktion Innovation Fund 2023 Auction - RFNBO Hydrogen

Ebenfalls am 23. November 2023 hat die Europäische Kommission die Auktion „Innovation Fund 2023 Auction - RFNBO Hydrogen“ (IF23 Auction) veröffentlicht, die bis zum 8. Februar 2024 offen war. Das gesamte Auktionsbudget betrug 800 Millionen EUR.
Die Europäische Kommission hat veröffentlicht, dass insgesamt 132 Gebote abgegeben wurden. Davon wurden sieben Projekte für eine Förderung ausgewählt.

Die Auktion fokussierte sich auf die Produktion von RFNBO-Wasserstoff (Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs) im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2021.

Eine neue Fördermöglichkeit beim Innovationsfonds ist der Auktionsmechanismus. Hierbei werden Förderungen durch ein kompetitives Auktionsverfahren vergeben. Die Auszahlung der Förderung, welche auf sog. festen Prämien („fixed premiums“) basiert, erfolgt nach Inbetriebnahme des Projekts („entry into operation“). 

Folgende Aktivitäten können im Rahmen der Auktion gefördert werden:

  • Installation neuer RFNBO-Wasserstoffproduktionskapazität sowie die überprüfte und zertifizierte Produktion von RFNBO-Wasserstoff aus diesen Anlagen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.

Förderungsfähig sind nur Projekte, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden und eine installierte Mindestleistung der Elektrolyseure von mindestens 5 MWe hervorbringen. Projekte mit geringerer Kapazität werden abgelehnt. Die Kapazität der Elektrolyseure muss an einem einzigen Standort vorhanden sein. Eine virtuelle Bündelung von Kapazitäten ist nicht zulässig.

Der maximale Förderungsbetrag muss mit der Datei „financial information file“ berechnet werden und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Angebotspreis des Antragstellers (feste Prämie in EUR pro kg), multipliziert mit der erwarteten durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge (kg pro Jahr), multipliziert mit 10 Jahren („Pay as Bid“) darf 1/3 des Auktionsbudgets nicht überschreiten.
  • Nur Angebote, die 4,50 EUR/kg erzeugten RFNBO-Wasserstoffs nicht überschreiten, sind förderungsfähig (Höchstpreis).

 
Ausschreibung für Projekte zwischen 2,5 und 7,5 Millionen Euro ­(2023)

Am 30. März 2023 startete die dritte Ausschreibung für Projekte zwischen 2,5 und 7,5 Millionen Euro CAPEX, die bis zum 19. September 2023 geöffnet war. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 100 Millionen Euro.
Von den 72 eingereichten Projektanträgen wurden 17 erfolgreiche Projekte für einen Zuschuss aus dem EU-Innovationsfonds ausgewählt.

Von den Projekten, die im Rahmen dieser Ausschreibung vom Innovationsfonds gefördert werden, wird erwartet, dass sie einen Beitrag zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung des Ziels leisten, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, wie im europäischen Klimagesetz und im Europäischen Green Deal festgelegt, sowie zur Erreichung der im REPowerEU-Plan für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und erneuerbaren Wasserstoff festgelegten Ziele.

Die Ziele dieser Ausschreibung sind:

  • Projekte zu unterstützen, die hochinnovative Technologien, Verfahren, Geschäftsmodelle oder Produkte/Dienstleistungen demonstrieren, die ausreichend ausgereift sind und ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aufweisen.
  • eine finanzielle Unterstützung zu bieten, die auf die Marktbedürfnisse und Risikoprofile der förderfähigen Projekte zugeschnitten ist, und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Ressourcen zu mobilisieren.

Folgende Maßnahmen können unterstützt werden:

  • Tätigkeiten zur Förderung von Innovationen bei CO2-armen Technologien und Verfahren in den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie 2003/873 aufgeführten Sektoren, einschließlich der umweltverträglichen Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU), die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen, sowie von Produkten, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen, die in den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie aufgeführten Sektoren hergestellt werden.

  • Tätigkeiten, die zur Förderung des Baus und Betriebs von Projekten zur umweltverträglichen Abscheidung und geologischen Speicherung von CO2 (CCS) beitragen.

  •  Maßnahmen zur Förderung des Baus und Betriebs innovativer Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicherung.

 

Ausschreibung für Projekte über 7,5 Millionen Euro (2022)

Die dritte Ausschreibung für Großprojekte > 7,5 Mio. € CAPEX mit einem Budget von 3 Mrd. € endete am 16. März 2023. Von den 239 eingereichten Projektanträgen wurden 41 erfolgreiche Projekte für einen Zuschuss aus dem EU-Innovationsfonds ausgewählt.

Entsprechend der Prioritäten des REPowerEU-Plans sollen Projekte gefördert werden, die die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland beenden. Neben der „klassischen“ Ausschreibung (allgemeine Dekarbonisierungsprojekte) gab es bei dieser Ausschreibung drei thematische REPower-Schwerpunkte mit jeweils vordefiniertem Budget:

  • Allgemeine Dekarbonisierungsprojekte: Innovative Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, energieintensive Industrie, Energiespeicher und CCUS sowie Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen (vor allem lowcarbon Transportkraftstoffe, darunter auch in den Bereichen Schiffahrt und Flugverkehr), innovative Elektrifizierung und Wasserstoffanwendungen.
  • REPowerSchwerpunkt - innovative Elektrifizierung in der Industrie und Wasserstoff-Themen: Innovative Projekte für die Nutzung von sauberer elektrischer Energie, um fossile Brennstoffe in der Industrie zu ersetzen sowie die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff oder die Einführung von Wasserstoff in der Industrie.
  • REPowerSchwerpunkt - innovative „clean tech“ Fertigungen: Innovative Fertigungen von Teilen sowie fertigen Geräte für Elektrolyseure und Brennstoffzellen, erneuerbare Energien, Energiespeicher und Wärmepumpen.
  • REPowerSchwerpunkt - mittelgroße Pilotprojekte: Hochinnovative, disruptive bzw. „breakthrough“ Technologien zur tiefgreifenden Dekarbonisierung, die die Innovation in einem betrieblichen Umfeld zeigen können, aber noch keine kommerzielle Produktion aufweisen müssen.


Ausschreibungsfenster („Topic“):

Topic: Allgemeine Dekarbonisierungsprojekte
Budget: EUR 1 000 000 000

Topic: REPowerSchwerpunkt: innovative Elektrifizierung in der Industrie und Wasserstoff-Themen         
Budget: EUR 1 000 000 000

Topic: REPowerSchwerpunkt: innovative „clean tech“ Fertigungen     
Budget: EUR 700 000 000

Topic: REPowerSchwerpunkt: mittelgroße Pilotprojekte
Budget: EUR 300 000 000

 

Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds der KPC

Ab Jänner 2023 bietet die KPC österreichischen Unternehmen Beratungsleistungen rund um die Einreichung zum EU-Innovationsfonds an. Das Begleitprogramm bietet interessierten österreichischen Unternehmen die Möglichkeit, allgemeine und spezifische Informationen zum EU-Innovationsfonds zu erhalten, Ausschreibungs- und Antragsunterlagen zu erörtern sowie sich vertraulich und kostenfrei im Rahmen einer Ersteinschätzung und/oder einem „Qualitäts-Check“ beraten zu lassen.

Die KPC bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds an. Interessierte Unternehmen können die Unterstützungsangebote kostenfrei bei der KPC anfragen. Ziel des Begleitprogramms ist es, österreichische Projekte auf nationaler Ebene bei der Einreichung zum EU-Innovationsfonds zu unterstützen.

Das Begleitprogramm bietet Unterstützung in vier Bereichen an:

  • Orientierung und Verbreitung von Informationen zum EU-Innovationsfond
  • Beratung bei der Projektauswahl
  • Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen
  • Allgemeine Beratung zu GHG-Berechnungen und Business Models

Neben den formalen Kriterien des EU-Innovationsfonds werden dabei folgende Aspekte geprüft: Verständlichkeit der Antragsunterlagen (für Dritte) sowie Konsistenz der Daten und Informationen.

Das Beratungsangebot richtet sich an österreichische Unternehmen, die sich für eine Förderung durch den EU-Innovationsfonds bewerben wollen oder sich zu diesem Förderprogramm allgemein informieren möchten.

Außerdem bietet die KPC interessierten Firmen Beratung hinsichtlich der europäischen und nationalen Alternativ- und Synergieprogramme bzw. Anschlussfinanzierungen oder -förderungen an.

Hinweise: 

  • Das Beratungsprogramm durch die KPC wird im Jänner 2023 starten und schrittweise im Umfang ausgeweitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass ein volles Leistungsspektrum im Sinne des Begleitprogramms (Erst- bzw. Beratungsgespräch, Qualitätscheck der Antragsunterlagen, etc.) nur bei frühzeitiger Kontaktaufnahme möglich ist.
  • Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen werden limitiert, in Abhängigkeit der Nachfrage, im Zeitrahmen der Calls des Innovationsfonds angeboten. Das Angebot der KPC endet zwei Wochen vor Schließung des offiziellen Innovation Fund Help-Desks.

Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Abteilung Klima & Umwelt.

Ihre AnsprechpartnerIn für den EU-Innovationsfonds sind:
 

Olivia Le Boulch
T: +43 1 31631-409
M: +43 664 8031631-409
E-Mail: innovationsfonds(at)kommunalkredit.at

Constantin Vallery
T: +43 1 31631-395
M: +43 664 8031631-395
E-Mail: innovationsfonds(at)kommunalkredit.at

Allgemeine Anfragen werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet.

Für Beratungsleistungen zur Projektauswahl sowie Qualitäts-Checks für Antragsunterlagen ersuchen wir Sie, Termine mit unserem Team zu buchen. Buchungen erfolgen nach dem Prinzip „first come, first served“. Es besteht kein Anspruch auf einen Beratungstermin oder schriftliche Beratungsformate.

Wichtiger Hinweis:
Die KPC übt keinerlei Einfluss auf die Förderentscheidung des EU-Innovationsfonds aus. Die KPC erklärt dies ausdrücklich gegenüber den Förderwerbern. Die Leistungen der KPC gegenüber dem Förderwerber sowie die Einschätzung, Kommentare oder Empfehlungen enthalten keine Garantie für eine positive Förderungsentscheidung. Aus den Beratungsleistungen entstehen folglich auf Seite der Förderwerber keinerlei Ansprüche gegenüber der KPC auf Ersatz von Aufwendungen oder sonstige Kosten.

 

Kontakt

Nationale Kontaktstellen zum EU-Innovationsfonds:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Abteilung Klima & Umwelt
Olivia Le Boulch
+43 1 31631-409
O.LeBoulch(at)kommunalkredit.at

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Abteilung VI/7 Förderinstrumente für Innovative Klima- und Energietechnologien
Paula Wagner
+43 1 71162 613526
paula.wagner(at)bmk.gv.at

Die Nationalen Kontaktstellen (National Contact Points) unterstützen die Europäische Kommission bei der Bereitstellung von Informationen über den EU-Innovationsfonds, die Wechselwirkungen mit nationalen Förderinstrumenten sowie anderen EU-Förderprogrammen.

Begleitprogramm

Die KPC bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ein Begleitprogramm zum EU-Innovationsfonds an. Interessierte Unternehmen können die Unterstützungsangebote kostenfrei bei der KPC anfragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

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