
Energieflexibilität durch thermische Bauteilaktivierung
Anträge konnten bis 31.03.2023 12:00 Uhr gestellt werden.
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen des Förder- und Begleitprogramms "Geschoßwohnbauten im dekarbonisierten Energiesystem. Optimierte Nutzung erneuerbarer Energie mittels Speicher mit Flexibilitätsoption“ die Anwendung der thermischen Speicherkapazität von Bauteilen zur Maximierung des Einsatzes von erneuerbaren Energien für die thermische Konditionierung von Gebäuden.
Das Programm versteht sich als Impulsgeber für die innovative Planung von Thermischer Bauteilaktivierung (TBA), indem vom Klima- und Energiefonds gezielt Planungsleistungen für gesamte Wärmeversorgungskonzepte mit TBA als Wärmespeicher beauftragt werden.
Beauftragungen können an Bauträger vergeben werden. Sitz des Auftragnehmers und Ort des Projektes liegen in Österreich.
Falls in speziellen Fällen kein Bauträger vorhanden ist, können sich auch allgemein Bauberechtigte um eine Beauftragung bewerben (Bauherrn bzw. Bauherrenmodelle, im Falle einer Sanierung mit TBA z.B. Wohnungseigentümergemeinschaften).
Das Begleitprogramm zielt in erster Linie auf Wohnungs-Neubauten mit mindestens 5 Wohneinheiten, aber auch innovative Sanierungen von Geschoßwohnbauten sind grundsätzlich möglich. Einreichberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die geförderte und/oder freifinanzierte Projekte mit überwiegender Wohnnutzung errichten.
Gegenstand der Beauftragung ist eine Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher.
Welche Gebäude werden gefördert?
Die Gebäude, auf welche die erarbeiteten Wärmeversorgungskonzepte angewendet werden, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Nutzfläche zu mehr als 50 % für Wohnzwecke genutzt
2. Gebäude mit fünf und mehr Wohnungen
3. Die aktivierten Baumassen sind das einzige System für die Raumtemperierung (ausgenommen temporär betriebene Zusatzheizeinrichtungen in untergeordneten Räumlichkeiten).
4. Heizlast < 25 W/m² in exponierten Räumen
Es können Planungen für Bauvorhaben in einer der folgenden Kategorien eingereicht werden:
- Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie
- Nutzung von erneuerbarem Strom aus Erzeugungsspitzen aus dem Netz
- Flexibilisierungsoptionen in Mikro-, Nah- und Fernwärmenetzen
Die Vergütung für die Planungsdienstleistung je Einzelprojekt setzt sich wie folgt zusammen:
- Pauschalbetrag zwischen 40.000 und 85.000 Euro in Abhängigkeit der Größe des Geschoßwohnbaus
- Bonus für Teilnahme am wissenschaftlichen Monitoring
- Bonus für Projekte der Gebäudesanierung
- Bonus für Projekte mit einem besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Detaillierte Informationen zur Beauftragung finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Anträge für die Vergabe von Planungsdienstleistungen sind ab dem 15.12.2020 bei der Abwicklungsstelle (KPC) einzureichen. Für die Einreichunterlagen sind die aufgelegten Formulare zu verwenden.
Nach erfolgter Registrierung erhält man eine Information, ob ein Planungsauftrag für das jeweilige Bauvorhaben reserviert werden konnte. Dies hängt von der bereits eingelangten Nachfrage in der angegebenen Größenkategorie sowie im Bundesland ab.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
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