01. März 2023
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Ab sofort gelten höhere Förderungsbeträge für (E-)Transporträder - und ganz neu auch für (E-)Falträder!
Folgende Förderungsmöglichkeiten bestehen somit ab sofort:
- Transporträder mit oder ohne E-Antrieb werden nun mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 statt zuvor 900 Euro unterstützt.
- Die Anschaffung eines Faltrades mit oder ohne E-Antrieb wird erstmalig mit 600 Euro gefördert: Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Öffi-Jahreskarte, wie zum Beispiel einem Klimaticket (für Privatpersonen).
- Ab einem Kontingent von fünf E-Fahrrädern können sich Betriebe, Gemeinden und Vereine eine Förderung von 400 Euro pro Fahrrad abholen.
Als Privatperson gelangen Sie hier zu weiteren Informationen sowie zur Antragstellung.
Als Betrieb, Gemeinde oder Verein klicken Sie bitte hier, um zu weiteren Informationen wie zur Antragstellung zu gelangen.
Foto: (c) 2017 moreimages/Shutterstock