Waldfonds

Ein Förderungsinstrument des BML

Waldfonds - Gebäude in Holzbauweise

Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für unsere Wälder geschnürt - 350 Millionen Euro für 10 Maßnahmen, von denen Waldbewirtschafter, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Der Waldfonds beinhaltet unter anderem ein Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Grund-, Werk- und Baustoff. Die KPC wickelt in diesem Bereich die Förderung für die Errichtung von großvolumigen Bauten im Wohnbereich und im öffentlichen Bereich, wie Schulen oder Gemeindebauten, ab. Voraussetzung ist die Errichtung in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. 

Hier geht es zur Förderung vom Waldfonds - Gebäude in Holzbauweise

Weitere allgemeine Informationen zum Waldfonds finden Sie unter:  www.waldfonds.at.

 

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen für die Vergabe von Mitteln des Waldfonds bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Es wird darauf verwiesen, dass die Kombination der Förderung aus Mitteln des Waldfonds mit anderen Förderungen nicht möglich ist („Doppelförderungsverbot“).

Die wichtigsten nationalen Grundlagen

Waldfondsgesetz
Sonderrichtlinien zum Waldfondsgesetz

Die nationalen Grundlagen basieren auch auf der folgenden europäischen Regelung

De-Minimis-Verordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und dem/der im Online-Antrag genannten AntragstellerIn als „FörderungsnehmerIn" abgeschlossen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Projekte, die im Rahmen des Waldfonds gefördert werden finden Sie hier.

Weitere Förderungsinstrumente

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