Öko-Sonderausgaben-pauschale

Steuerliche Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden

Allgemeine Information

Ausgaben für 

  • die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und
  • den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem („Heizkesseltausch“)

können steuerlich als Sonderausgaben über das „Öko-Sonderausgabenpauschale“ (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) berücksichtigt werden. 

Die tatsächlich selbst geleisteten Ausgaben abzüglich der ausbezahlten Förderung müssen einen Betrag von 4.000 Euro (thermisch-energetische Sanierung) bzw. von 2.000 Euro („Heizkesseltausch“) übersteigen

Dazu muss das Förderungsansuchen nach dem 31.03.2022 eingebracht und die Förderung nach dem 30.06.2022 ausbezahlt worden sein.

Das Öko-Sonderausgabenpauschale kann nur für Ausgaben von Sanierungsmaßnahmen, die ein privat genutztes Gebäude bzw. privat genutzte Gebäudeteile betreffen, in Anspruch genommen werden. 

 

Wer kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen?

  • ausschließlich natürliche Personen, die die Förderung empfangen haben (bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anteilig anspruchsberechtigt).

Bei einer Personengesellschaft kommt die Berücksichtigung des Pauschales bei einem Gesellschafter nur dann in Betracht, wenn es sich um eine natürliche Person handelt und die Ausgabe keine Betriebsausgabe darstellt.

 

Bei welchen Förderungsbereichen der KPC kann für das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch genommen werden?

  • Raus aus Öl und Gas - Kesseltausch für Private

  • Sanierungsscheck - Thermische Gebäudesanierung für Private

 

Wie kann ich das Öko-Sonderausgabenpauschale beantragen?

Die Beantragung wird im Rahmen der Antragstellung abgefragt und ist verpflichtend zu beantworten. Das Öko-Sonderausgabenpauschale kann erst berücksichtigt werden, wenn die Förderung bereits ausbezahlt wurde. Das Öko-Sonderausgabenpauschale wird ab dem Jahr der Förderungsauszahlung berücksichtigt

Beispiel: Haben Sie die Förderung im Jahr 2025 ausbezahlt bekommen, so wird das Öko-Sonderausgabenpauschale erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung 2025, die Sie Anfang 2026 machen können, berücksichtigt. 

Hier finden Sie die Formulare zur nachträglichen Beantragung des Öko-Sonderausgabenpauschales:


Bitte senden Sie diese(s) ausgefüllt an: 
klimaschutz(at)kommunalkredit.at

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Ausführliche und weiterführende Information zum Öko-Sonderausgabenpauschale, sowie Anspruchs- und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: Öko-Sonderausgabenpauschale (bmf.gv.at)

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