Einstellung & Anpassung diverser Förderungen

18. Juli 2025
2 min. Lesezeit

Einstellung beziehungsweise Anpassung von Förderungsangeboten mit Wirksamkeit per 30.06.2025
Aufgrund der aktuellen budgetären Herausforderungen sowie niedrigen Nachfrage wurden Förderungsangebote für Betriebe und Gemeinden per 30.06.2025 in folgenden Bereichen eingestellt oder im Rahmen anderer Förderungsinstrumente weitergeführt.

  • Gebäudeautomatisierung
  • Innerbetriebliche Energiezentralen
  • Klimatisieren und Kühlen
  • Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte
  • LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW
  • LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung sowie Innenbeleuchtung ab 20kW
  • Gefährliche Abfälle
  • Rohstoffmanagement

Weiters ist die automatische Anschlussförderung des Landes Vorarlberg im Bereich der betrieblichen Pauschalen mit 01.07.2025 ausgelaufen. Bereits genehmigte Anträge werden regulär endabgerechnet.


Wichtige Informationen im Überblick:

Gebäudeautomatisierung & Innerbetriebliche Energiezentralen:
Für mehrere Einzelmaßnahmen besteht die Möglichkeit, Anträge im Rahmen der Programme Energiesparen in Betrieben  beziehungsweise Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgungzu stellen. Eine Förderungseinreichung zur Errichtung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage ist in den Schwerpunkten für Wärme aus erneuerbaren Ressourcen weiterhin möglich. Für Maßnahmen für Kältebereitstellungsanlagen und Free-Cooling-Systemen sowie Sektorkopplung gibt es keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Klimatisieren und Kühlen:
Dieses Förderungsangebot wurde insbesondere aufgrund der zunehmenden ordnungsrechtlichen Verpflichtung zur Umstellung von Kälteanlagen gemäß der F-Gase-Verordnung eingestellt. Derzeit besteht keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte:
Dieses Förderungsangebot wurde insbesondere aufgrund der zunehmenden ordnungsrechtlichen Verpflichtung zur Umstellung von Kälteanlagen gemäß der F-Gase-Verordnung eingestellt. Derzeit besteht keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Förderungsanträge können noch bis 31.12.2025 eingebracht werden, vorausgesetzt die Umsetzung wurde vor 30.06.2025 beauftragt. 

LED-Systeme im Innenbereich unter 20 kW:
Dieses Förderungsangebot wurde insbesondere aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Standardtechnologie eingestellt. Derzeit besteht keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Förderungsanträge können noch bis 31.12.2025 eingebracht werden, vorausgesetzt die Umsetzung wurde vor 30.06.2025 beauftragt. 

LED-Umstellung für Straßen- und Außenbeleuchtung und Innenbeleuchtung ab 20kW :
Dieses Förderungsangebot wurde insbesondere aufgrund der zunehmenden Verbreitung als Standardtechnologie eingestellt. Derzeit besteht keine alternative Einreichungsmöglichkeit.

Gefährliche Abfälle & Rohstoffmanagement:
Für neue Vorhaben in diesem Bereich informieren Sie sich bitte über das aktuelle Förderungsangebot für Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen.

Für Bereits eingereichte Anträge gilt:
Alle vor dem 30. Juni 2025 eingereichten Förderanträge und Registrierungen werden weiterhin nach den geltenden Förderbestimmungen behandelt. Bei beantragten Förderungen gilt die Voraussetzung, dass die Beurteilung mit den vollständigen Projektunterlagen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden kann.

 

Copyright Foto: © Andrii Yalanskyi / Shutterstock

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