Raus aus Öl 2020
Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus
Förderungsaktion mit 31.12.2020 erfolgreich beendet
Registrierungen im Rahmen von „raus aus Öl“ für Private 2020 sind nicht mehr möglich.
Eine Antragstellung ist noch für jene FörderungswerberInnen möglich, die sich bereits vor Ende der Förderungsaktion über die Online-Plattform registriert haben.
Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 20 Wochen errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der persönliche Zugangslink hierfür wurde nach Abschluss der Registrierung im Bestätigungs-E-Mail übermittelt.
Die Umsetzung des Heizungstauschs kann je nach Zeitpunkt der Registrierung gegebenenfalls auch erst im Jahr 2021 erfolgen.
Die Förderungsaktion „raus aus Öl“ für Private 2021 ist derzeit in Vorbereitung. Sobald die Förderungskriterien feststehen, werden diese hier auf dieser Webseite bekannt gegeben. Gerne geben wir Ihnen auch aktiv Bescheid, sobald uns nähere Informationen vorliegen. Nutzen Sie dafür die Möglichkeit des Infomailings und melden Sie sich hier dazu an.
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für „raus aus Öl“ für Private werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungsscheck20.at/mgw.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
- Antrag
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl“ für Private 2020 verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung).
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt zunächst bis längstens 31.12.2020 registriert werden (Schritt 1).
Die Antragstellung (Schritt 2) für alle bereits registrierten Projekte muss spätestens 20 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden. Der konkrete Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor dem 01.01.2020 geliefert wurde, können nicht gefördert werden.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- einen gültigen Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
- alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
- das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Ihren Meldezettel (bzw. Ihren amtlichen Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz); der/die AntragstellerIn muss nicht am Anlagenstandort gemeldet sein
Informationen zu Landesförderungen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden sie hier.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Weiterführende Links - Informationen zu förderungsfähigen Kesseln
Liste der förderungsfähigen Pelletskessel
Liste der förderungsfähigen Stückholzkessel
Liste der förderungsfähigen Hackgutkessel
Liste der förderungsfähigen Kombikessel Pellets/Stückholz
Liste der förderungsfähigen wassergeführten Pelletkaminöfen (Pelletskessel)Liste der förderungsfähigen wassergeführten Kamineinsätze (Pelletskessel)
Liste der förderungsfähigen wassergeführten Stückholz-Raumheizer (Stückholzkessel)Rechtliche Grundlagen
- Auszahlung
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag zur Genehmigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel, über einen bestimmten Zeitraum, die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.
Rechtliche Grundlagen
Serviceteam "raus aus Öl"
T: 01/31 6 31 - 735
F: 01/31 6 31 - 104
heizung(at)kommunalkredit.at
