Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau 2021/2022

Unterkategorie Altanträge

Mehrgeschossiger Wohnbau

Aufgrund des großen Erfolges in den Vorjahren wird die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ – mehrgeschoßiger Wohnbau für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nun für zwei Jahre weitergeführt. Damit wird der Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und somit ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Antragstellung ist ab 09.02.2021 ausschließlich über die Online-Plattform der KPC möglich: „raus aus Öl und Gas“ 2021/2022 mehrgeschoßiger Wohnbau.

Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. (Hinweis zum gesetzlichen Zusagerahmen im Umweltförderungsgesetz: Für Förderungen in diesem Bereich stehen Mittel bis 2025 bereit.)

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2021 erbracht wurden.

Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden.

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“.

Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert.

Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.

Für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten gibt es einen Ortskernzuschlag. Ob sich das Förderobjekt im Ortskern und einem Erdgas-versorgtem Gebiet befindet, muss im Rahmen der Antragstellung mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt sowie in den „Häufig gestellten Fragen - FAQ“.

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck21.at/mgw.

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung ist ab 09.02.2021 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 (bei Antragsstellung im Jahr 2021) bzw. dem 30.09.2024 (bei Antragsstellung im Jahr 2022) erfolgen.

Der Förderungsantrag für den gesamten mehrgeschoßigen Wohnbau ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen über die Online-Plattform zu übermitteln. Die notwendigen Informationen und Formularanhänge stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung.

Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2022. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMK festgelegt werden.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung

  • ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder einen gültigen Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept
  • Formularanhang „Kostenaufstellung“
  • Wärmeliefervertrag bei Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung: entsprechender Vertrag und Nachweis über bereits bezahlte Raten
  • Für den Ortskernzuschlag beim Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme das Formular Bestätigung Ortskern

Stellen Sie einen Antrag auf Förderung einer Heizungsumstellung im mehrgeschoßigen Wohnbau bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Die Kombination dieser Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden sie hier.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Informationsblatt „raus aus Öl und Gas“ für Private 2021/2022 mehrgeschoßiger Wohnbau
Formularanhang „Kostenaufstellung“
Formular „Kostenaufstellung Zentralisierung“
Formularanhang „Nutzflächenaufstellung“
Förderungsfähige Kosten Heizungssystem
Häufig gestellte Fragen
Formular Endabrechnung
Bestätigung Ortskern

Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #529 

Kontakt

Serviceteam Sanierungsscheck

01/31 6 31-264 
sanierung(at)kommunalkredit.at

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