Förderungsaktion
E-Mobilität für Private 2020-2021
Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung
Förderungsaktion E-Mobilität für Private
Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung
Aktion 2020/2021 – wurde mit 12.02.2022 erfolgreich beendet
Informationen zur Aktion 2022 finden Sie unter E-Mobilität für Private 2022
Aufgrund des enormen Interesses an der Förderungsaktion 2020/2021 sind die Mittel vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund sind Registrierungen nicht mehr möglich.
Eine Antragstellung ist noch für jene Förderungswerber möglich, die sich über die Online-Plattform registriert haben. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt und ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen.
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus E-Ladeinfrastruktur. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die förderbaren Fahrzeuge, den dafür notwendigen Bonusabzug auf der Rechnung und die Pauschalfördersätze des Bundes.
Bitte beachten Sie: E-Fahrräder (E-Bikes) können nicht gefördert werden.
Fahrzeug | Fahrzeugklasse | Importeursanteil | Pauschalförderung |
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb | M1, N1 | 2.000 | 3.000 |
Brennstoffzellenfahrzeuge | M1, N1 | 2.000 | 3.000 |
Plug-In Hybridfahrzeuge | M1, N1 | 1.250 | 1.250 |
Range Extender und Reichweitenverlängerer | M1, N1 | 1.250 | 1.250 |
(E-)Transporträder | - | 150 | 850 |
E-Mopeds | L1e | 350 | 450 |
E-Motorräder | L3e | 500 | 700 |
E-Leichtfahrzeuge | L2e, L5e, L6e, L7e | - | 1.300 |
Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderungspauschalen für E-Ladeinfrastruktur betragen:
- 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
- 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
- 900 Euro für eine intelligente OCPP-fähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
- 1.800 Euro für eine intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
- Antrag
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Antragstellung (Schritt 2) für alle bereits registrierten Projekte ist nach Anschaffung des Elektro-Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur durchzuführen und erfolgt über die individuelle Antragsplattform. Der Zugangslink wurde mittels E-Mail nach dem Abschließen der Registrierung zugesandt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
- das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
- im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
- Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung
- Auszahlung
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer des Fahrzeuges von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.
Serviceteam e-Mobilität für Private
T: 01/31 6 31-733
F: 01/31 6 31-99733
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at





