E-Mobilität 2022

Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung

Die Förderaktion 2022 ist beendet. Die nächste Einreichmöglichkeit für E-Mobilitätsprojekte gibt es voraussichtlich ab Ende Jänner 2023. Informationen zur Förderungsaktion 2023 finden Sie auf unserer Übersichtsseite E-Mobilitätsförderungen 2023.

Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus E-Ladeinfrastruktur. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die förderbaren Fahrzeuge, den dafür notwendigen Bonusabzug auf der Rechnung und die Pauschalfördersätze des Bundes.

Bitte beachten Sie: E-Fahrräder (E-Bikes) können nicht gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.

Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Förderungspauschalen für E-Ladeinfrastruktur betragen:

  • 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. NEUREGISTRIERUNGEN SIND DERZEIT NICHT MÖGLICH.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
  • Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes. 

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular Förderungsabrechnung

Formular Bestätigung Bezug von Strom aus EET

Formular Bestätigung Gemeinschaftsanlage

Weitere Informationen zur Antragstellung

Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge

Liste der förderungsfähigen Transporträder

Liste der förderungsfähigen Ladegeräte

Häufig gestellte Fragen

Informationstext "E-Mobilitätsbonus" auf der Rechnung

Allgemeine Vertragsbedingungen

„Stromkennzeichnungsbericht e-control“

Leitfaden

Alles Wichtige im Überblick

Link zum Leitfaden

Link zu den FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #370 

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität für Private

01/31 6 31-733

01/31 6 31-99733

e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

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