Demoprojekte Solarhaus

Gebäude

Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Befristete Förderaktion des Klima- und Energiefonds

Einreichungen waren bis 28.02.2020 12:00 Uhr möglich.

 

Förderungsmittel für das Programm Demoprojekte Solarhaus werden für alle (Mit-) Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses (sowohl Neubau als auch Bestandobjekt) bereitgestellt. 

Gefördert werden innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung von mindestens
70 % des Gesamtwärmebedarfs eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses erreichen. Die Förderaktion umfasst Neubauten, Bestandgebäude und Sanierungsprojekte. Neben der thermischen Solaranlage darf als Zusatzheizung keine Gas- oder Ölheizung eingesetzt werden. In Kombination mit der thermischen Solaranlage können auch Holzheizungen, Wärmepumpen oder Photovoltaik-Anlagen im Rahmen dieser Aktion gefördert werden. 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Solaranlage inklusive Verrohrung
  • Pumpengruppen und Wärmetauscher
  • Wärmespeicher
  • Regelung
  • Warmwasserbereiter
  • Mehrkosten für Betonkernaktivierung zur Speicherung der solaren Wärme
  • Messtechnik für Anlagen, die wissenschaftlich begleitet werden
  • Holzheizung in Kombination zur Solaranlage (Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung)
  • Wärmepumpe inklusive Wärmequellenanlage in Kombination zur Solaranlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Photovoltaik-Anlage bis 5kWpeak

Vor der Einreichung eines Antrags muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten, führenden österreichischen Solarthermie-ExpertInnen durchgeführt werden.

Von einem Gremium aus Expert:innen ausgewählte Projekte, werden zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichtet. Die Begleitforschung läuft über einen Zeitraum von einem Jahr, ab Inbetriebnahme der thermischen Solaranlage.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Zeitpunkt der Antragstellung

Vor der Antragstellung müssen Förderungswerber:innen ein verpflichtendes Beratungsgespräch über die Begleitforschung des Klima- und Energiefonds führen. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend online bei der KPC.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Datenblatt „Solarhaus“
  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • ein Hydraulikschema in .pdf
  • einen Zeitplan bezüglich der Projektumsetzung
  • einen Nachweis des Heizwärmebedarfs mittels Energieausweis (OIB Richtlinie 2015) oder PHPP
  • einen Nachweis des solaren Deckungsgrades mittels PHPP oder dynamischer Simulation
  • eine Darstellung des jährlichen Gesamtenergiebedarfs für Warmwasser und Heizung
  • einen Nachweis der Zertifizierung der Kollektoren nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ oder nach „Solar Keymark“
  • ein unterfertigtes Beratungsprotokoll
  • eine Kostenaufstellung
  • alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide
  • Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz)

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Technisches Datenblatt  

Beratungsprotokoll

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden

Förderungsfähige Kesselanlagen

Förderungsfähige Wärmepumpen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Leitfaden Monitoringkonzept Solarhaus für Begleitforschung

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #730

Kontakt

Serviceteam Solarhaus

01/31631- 723

01/31631-99719

umwelt(at)kommunalkredit.at

Begleitforschung
AEE - Institut für Nachhaltige Technologien (www.aee-intec.at)
DI Walter Becke

03112/58 86 231

w.becke(at)aee.at

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