
Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung (N1 ≤ 2,0 Tonnen + M1)
Die Förderaktion 2022 ist beendet. Die nächste Einreichmöglichkeit für E-Mobilitätsprojekte gibt es voraussichtlich ab Ende Jänner 2023. Informationen zur Förderungsaktion 2023 finden Sie auf unserer Übersichtsseite E-Mobilitätsförderungen 2023.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1 mit ≤ 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Bitte beachten Sie: eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die Förderung beträgt:
- 1.000 Euro für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) bzw.
- 500 Euro pro Fahrzeug (M1 und N1) für Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV); PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.000 Euro pro BEV, FCEV bzw. 500 Euro pro PHEV, REX, REEV gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden und wird vom Netto-Listenpreis ergänzend zu den üblichen gewährten Rabatten in Abzug gebracht.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-PKW für Betriebe verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung).
NEUE REGISTIERUNGEN SIND DERZEIT NICHT MÖGLICH.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel des Bundes für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 1.200 bzw. 600 Euro brutto erforderlich.
Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und haben Sie alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung (gelber Zulassungsschein, lange Version mit den technischen Daten)
- eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Die detaillierte Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Hier geht es zu Online-Registrierung für E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrag ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Darüber hinaus kann es auch in anderen Bundesländern Förderungen geben, die nicht von der KPC abgewickelt werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen und Dokumente zur Antragstellung
Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge (Betriebe)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext "E-Mobilitätsbonusanteil" auf der Rechnung
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #167
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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