
E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox 2022
Die Förderaktion 2022 ist beendet. Die nächste Einreichmöglichkeit für E-Mobilitätsprojekte gibt es voraussichtlich ab Ende Jänner 2023. Informationen zur Förderungsaktion 2023 finden Sie auf unserer Übersichtsseite E-Mobilitätsförderungen 2023.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Weitere Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit finden Sie in der „Ergänzung zum Informationsblatt - Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur - Meldeverpflichtung für Förderwerber“.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Elektro-Ladeinfrastruktur“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1). NEUREGISTRIERUNGEN SIND DERZEIT NICHT MÖGLICH.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für die E-Ladeinfrastruktur reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss das Projekt umgesetzt und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fertigstellung der E-Ladeinfrastruktur innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- das Abnahmeprotokoll für E-Ladestellen
- eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Eine detaillierte Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von E-Ladeinfrastruktur bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Details zur Meldeverpflichtung Ladestellenverzeichnis
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #169
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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