
Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, Elektro-Transporträdern und Transporträdern 2022
Die Förderaktion 2022 ist beendet. Die Weiterführung der (E-)Transportradförderung ist auch für 2023 geplant. Informationen zur Förderungsaktion 2023 finden Sie auf unserer Übersichtsseite E-Mobilitätsförderungen 2023.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Elektro-Transporträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, sowie die Anschaffung von Transporträdern.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion Elektro-Fahrräder und (E-)Transporträder verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). NEUREGISTRIERUNGEN SIND DERZEIT NICHT MÖGLICH
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung und Bezahlung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb der 36-wöchigen Frist alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorgelegt werden können.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus des österreichischen Sportfachhandels und dessen Nennung mit entsprechendem Informationstext.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Rechnungen
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2023, zu registrieren.
Hier geht es zur Budget-Information.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für (E-)Transporträder aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrag ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Darüber hinaus kann es auch in anderen Bundesländern Förderungen geben, die nicht von der KPC abgewickelt werden. Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung
Liste der förderungsfähigen Transporträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Informationstext "E-Mobilitätsbonusanteil" auf der Rechnung
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #171
Kontakt
Serviceteam E-Mobilität
01/31 6 31-747
01/31 6 31-104
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at
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