Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer

Unterkategorie Solarenergie

Landesförderung Wien

Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden nur Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen“ wie beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände, etc.), die in Wien Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern bzw. auf unbebauten Liegenschaftsteilen, die für Park-, Rangier-, Lager- und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, sowie für sonstige bereits befestigte und versiegelte Flächen, bereitgestellt.

Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Vollaststunden pro Jahr und einer Mindest-Größe von 100 m² überdachte Fläche bzw. einer Leistung von mind. 15 kWpeak.

Förderungsfähige Anlagen sind:

  • Photovoltaik-Anlagen auf Flugdächern und damit
  • Photovoltaik-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Parkplätze und sonstige versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inkl. der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
  • Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)
    • ­­Flugdachkonstruktion inkl. Fundament
    • Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche
    • Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche
  • PV-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)
    • Module, elektr. Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen
    • Montagesysteme

Weitere Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 beantragt werden.

Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage) durchgeführt werden. Bei der Antragstellung muss die Gesamtleistung der Anlage angegeben werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • ein Angebot zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch eine Fachfirma, aus dem die Leistung, die auf einem Flugdach errichtet wird, hervorgeht
  • ein Nachweis des prognostizierten Ökostrom-Jahresertrags der Fachfirma
  • ein Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag für eine Landesförderung einer Photovoltaikanlage in Wien bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Photovoltaik-Anlagen Land Wien.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Antragstellung

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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #560 

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at

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